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S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S1 regelt die Berichterstattung zu den Arbeitskräften des Unternehmens (Beschäftigte und Fremdarbeitskräfte) hinsichtlich Arbeitsbedingungen, sozialem Dialog, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Aus- und Weiterbildung, Vielfalt und Gleichbehandlung sowie weiterer arbeitsbezogener Menschenrechte. Der Standard ergänzt ESRS 2 um konkrete Angabepflichten (S1-1 bis S1-16) zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und quantitativen Kennzahlen.

Quellecsrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seiten 123–143
AnwendbarkeitGilt für alle berichtspflichtigen Unternehmen, sofern das Thema Arbeitskräfte des Unternehmens im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurde; erfasst sowohl Beschäftigte als auch Fremdarbeitskräfte (z. B. Selbstständige und über Personaldienstleister bereitgestellte Personen) in der eigenen Belegschaft. Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind nicht erfasst (siehe ESRS S2).
Phase-in Zahlreiche Datenpunkte in S1-6, S1-7, S1-10 bis S1-14 sind für 'Wave-one'-Unternehmen bis Geschäftsjahr 2027 bzw. für 'sonstige Unternehmen' für ihr erstes Berichtsjahr phasenweise auslassbar (siehe Angaben je Angabepflicht); es gilt zudem der allgemeine Wesentlichkeitsfilter aus ESRS 1 Absatz 23 und 30. S1-5 ist nur anzuwenden, wenn die eigenen Arbeitskräfte als wesentlich eingestuft werden; S1-6 nur, wenn Fremdarbeitskräfte mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verbunden sind.
Querverweise ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben, ESRS 2 GDR-P, ESRS 2 GDR-A, ESRS 2 GDR-T, ESRS 2 GDR-M, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ESRS E1 Klimawandel, ESRS E2 Umweltverschmutzung, ESRS G1-1

Disclosure Requirements (16)

Definitionen

Arbeitskräfte des Unternehmens
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen ('Beschäftigte'), sowie Fremdarbeitskräfte, d. h. Personen, die mit dem meldenden Unternehmen Verträge über die Überlassung von Arbeitskräften geschlossen haben ('Selbstständige'), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die hauptsächlich im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code O78). (S. 194)
Fremdarbeitskraft
Zu den Fremdarbeitskräften des Unternehmens gehören Auftragnehmer, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben ('Selbstständige'), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der 'Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften' (NACE-Code 078) tätig sind. (S. 194)
Beschäftigter
Eine Person, die nach nationalem Recht oder nationaler Praxis in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen steht. (S. 184)
Abrufkraft (Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden)
Beschäftigte, die vom Unternehmen ohne Garantie einer Mindest- oder festen Stundenzahl beschäftigt werden. Die Person muss sich ggf. für Arbeit verfügbar halten, das Unternehmen ist aber vertraglich nicht verpflichtet, eine Mindest- oder feste Stundenzahl pro Tag, Woche oder Monat anzubieten. Beispiele sind Gelegenheitsbeschäftigte, Beschäftigte mit Null-Stunden-Verträgen und Abrufkräfte. (S. 194)
Soziale Absicherung
Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Vulnerabilität über den Lebenszyklus hinweg. Die in den ESRS behandelten bedeutenden Lebensereignisse umfassen Krankheit, Arbeitslosigkeit ab Beginn der Tätigkeit für das Unternehmen, Arbeitsunfall/Erwerbsunfähigkeit und Mutterschaftsurlaub. (S. 200)
Beschwerdemechanismus
Jedes routinemäßige, staatliche oder nicht-staatliche, gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, über das Interessenträger Beschwerden vorbringen und Abhilfe suchen können. Beispiele für staatliche Mechanismen sind Gerichte, Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen, OECD-Kontaktstellen, Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden und behördliche Beschwerdestellen. Nicht-staatliche Mechanismen umfassen vom Unternehmen selbst oder gemeinsam mit Interessenträgern betriebene Verfahren, z. B. betriebliche Beschwerdemechanismen und Tarifverhandlungen. (S. 187)
Gleichbehandlung
Allgemeiner Grundsatz des europäischen Rechts, wonach vergleichbare Situationen oder Parteien in vergleichbaren Situationen gleich zu behandeln sind. Im Kontext von ESRS S1 umfasst 'Gleichbehandlung' auch das Diskriminierungsverbot: keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischer Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. (S. 184)
Diskriminierung
Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals weniger günstig behandelt wird als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Vorschrift eine Person oder Gruppe mit demselben Merkmal benachteiligt. (S. 182)
Meldepflichtiger Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein einzelnes Ereignis im Rahmen der Arbeit, das zu körperlichem oder psychischem Schaden führt. Ein solches Ereignis ist meldepflichtig, wenn es zum Tod oder zu einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen führt. (S. 197)
Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankung
Ein Fall arbeitsbedingter Erkrankung ist jede Krankheit, die durch Faktoren am Arbeitsplatz verursacht oder verschlimmert wird oder in erster Linie durch Einwirkung eines physikalischen, organisatorischen, chemischen oder biologischen Risikofaktors oder einer Kombination dieser Faktoren bei der Arbeit verursacht wird. Ein solcher Fall ist meldepflichtig, wenn er zum Tod oder zu einer Abwesenheit von der Arbeit führt. (S. 197)
Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit
Eine Reihe zusammenhängender oder interagierender Elemente zur Festlegung einer Politik und von Zielen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zur Erreichung dieser Ziele. (S. 194)
Niederlassung
Jeder Tätigkeitsort, an dem das Unternehmen einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art mit Einsatz von Personal und Vermögenswerten nachgeht. Beispiele: eine Fabrik, eine Zweigstelle einer Einzelhandelskette oder der Sitz eines Unternehmens. (S. 134)