S1-5 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 129
Das Unternehmen legt grundlegende Beschäftigungskennzahlen offen: Gesamtzahl der Beschäftigten nach Geschlecht, Beschäftigtenzahl je Land (die zehn größten Länder mit mindestens 50 Beschäftigten), Zahl unbefristet/befristet Beschäftigter und Abrufkräfte, sowie die Fluktuationsrate unbefristet Beschäftigter.
Datenpunkte (7)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtzahl der Beschäftigten (Personenzahl) nach Geschlecht | Pflicht | Personenzahl | – | AR9 |
| Beschäftigtenzahl je Land für die zehn größten Länder mit ≥50 Beschäftigten | Pflicht | Personenzahl | – | AR9 |
| Anzahl unbefristet Beschäftigter nach Geschlecht | Pflicht | Personenzahl oder VZÄ | – | AR7 AR10 |
| Anzahl der Zeitarbeitskräfte nach Geschlecht | Pflicht | Personenzahl oder VZÄ | – | AR7 AR10 |
| Anzahl Abrufkräfte | Pflicht | Personenzahl oder VZÄ | – | AR7 AR10 |
| Fluktuationsrate der fest angestellten Beschäftigten im Berichtszeitraum | Pflicht | % | – | AR11 |
| Qualitative Erläuterung bei Abweichung zwischen Angabe nach Buchstabe a und Angabe im Abschluss | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 18. Ziel dieser Angabepflicht ist es, Einblicke in den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf die Beschäftigungspraktiken zu geben, einschließlich der sicheren Beschäftigung der Arbeitskräfte des Unternehmens. Er dient auch als Grundlage für die Berechnung bestimmter quantitativer Kennzahlen, die in anderen Angabepflichten in diesem Standard vorgeschrieben sind, und liefert Hintergrundinformationen für diese Kennzahlen. 19. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben: (a) Gesamtzahl der Beschäftigten nach Personenzahl, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, (b) die Zahl der Beschäftigten nach Personenzahl für jedes der Länder, in denen es 50 oder mehr Beschäftigte hat und die gemessen an der Arbeitnehmerzahl die zehn größten Länder sind, (c) die Gesamtzahl nach Personenzahl oder Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an: i. unbefristeten Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, ii. Zeitarbeitskräften, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, iii. Abrufkräften, (d) die Fluktuationsrate der fest angestellten Beschäftigten im Berichtszeitraum und (e) eine qualitative Erläuterung für den Fall, dass eine Unstimmigkeit zwischen den unter Buchstabe a genannten Angaben und der repräsentativsten Zahl im Abschluss besteht.
Application Requirements (5)
Die Definitionen von unbefristeten und befristeten Beschäftigten und Abrufkräften unterscheiden sich von Land zu Land; Berechnung der Länderdaten nach nationalem Recht, danach Addition zu Gesamtzahlen.
Originaltext Die Definitionen von unbefristeten und befristeten Beschäftigten und Abrufkräften unterscheiden sich von Land zu Land. Hat das Unternehmen Beschäftigte in mehr als einem Land, so verwendet es für die Berechnung der Daten auf Länderebene die Definitionen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Beschäftigten tätig sind. Zur Berechnung der Gesamtzahlen werden dann Daten auf Länderebene addiert.
Gemäß ESRS 2 GDR-M ist die zur Berechnung/Zusammenstellung von Arbeitnehmerdaten verwendete Methode (z. B. Stichtag oder Durchschnitt) sowie Hintergrundinformationen anzugeben.
Originaltext Gemäß ESRS 2 GDR-M hat das Unternehmen die zur Berechnung und Zusammenstellung von Arbeitnehmer-Daten verwendete Methode (z. B. am Ende des Berichtsjahres oder als Durchschnitt) anzugeben und Hintergrundinformationen bereitzustellen.
Personenzahl nach Geschlecht und nach Land entweder beschreibend oder mittels der bereitgestellten Tabellenvorlagen darstellen; Kategorie 'Divers' nur relevant, wenn ein drittes Geschlecht rechtlich anerkannt ist.
Originaltext Das Unternehmen hat die verlangten Angaben entweder in beschreibender Form oder in den folgenden Tabellenformaten vorzulegen. Tabelle 1. Vorlage für die Darstellung von Angaben zur Personenzahl nach Geschlecht ... In einigen Mitgliedstaaten ist es möglich, dass sich Personen rechtmäßig mit einem dritten Geschlecht registrieren lassen, was in der vorstehenden Tabelle unter „Divers“ kategorisiert wird. Ist das dritte Geschlecht jedoch gesetzlich nicht zulässig, kann das Unternehmen dies erläutern und darauf hinweisen, dass die Kategorie „Divers“ nicht anwendbar ist. Tabelle 2. Vorlage für die Darstellung der Zahl der Beschäftigten nach Personenzahl für jedes der Länder, in denen es 50 oder mehr Beschäftigte hat und die gemessen an der Arbeitnehmerzahl die zehn größten Länder sind
Tabelle 1. Vorlage für die Darstellung von Angaben zur Personenzahl nach Geschlecht
| Geschlecht | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) – aktueller Berichtszeitraum | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) – vorheriger Berichtszeitraum | |
|---|---|---|---|
| Männlich | |||
| Weiblich | |||
| Divers | |||
| Keine Angaben | |||
| Beschäftigte insgesamt |
Tabelle 2. Vorlage für die Darstellung der Zahl der Beschäftigten nach Personenzahl für jedes der Länder, in denen es 50 oder mehr Beschäftigte hat und die gemessen an der Arbeitnehmerzahl die zehn größten Länder sind
| Land | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) – aktueller Berichtszeitraum | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) – vorheriger Berichtszeitraum | |
|---|---|---|---|
| Land A | |||
| Land B | |||
| Land C | |||
| Land D |
Aufschlüsselung unbefristet/befristet/Abrufkräfte nach Geschlecht beschreibend oder mittels bereitgestellter Tabelle darstellen; Abrufverträge können national als unbefristet oder befristet gelten.
Originaltext Das Unternehmen hat die Informationen entweder als beschreibenden Text oder unter Verwendung der folgenden Tabelle darzustellen. Tabelle 3. Vorlage für die Darstellung von Informationen über Beschäftigte nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Personenzahl oder VZÄ) ... In einigen Mitgliedstaaten ist es möglich, dass sich Personen rechtmäßig mit einem dritten Geschlecht registrieren lassen, was in der vorstehenden Tabelle unter „Divers“ kategorisiert wird. Ist das dritte Geschlecht jedoch gesetzlich nicht zulässig, kann das Unternehmen dies erläutern und darauf hinweisen, dass die Kategorie „Divers“ nicht anwendbar ist. In einigen Ländern können Abrufverträge gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als unbefristete oder befristete Verträge betrachtet werden.
Tabelle 3. Vorlage für die Darstellung von Informationen über Beschäftigte nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Personenzahl oder VZÄ)
| WEIBLICH | MÄNNLICH | DIVERS | KEINE ANGABEN | INSGESAMT | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl der unbefristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ) – Aktueller Berichtszeitraum | |||||
| Zahl der unbefristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ) – Vorheriger Berichtszeitraum | |||||
| Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ) – Aktueller Berichtszeitraum | |||||
| Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ) – Vorheriger Berichtszeitraum | |||||
| Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl/VZÄ) |
Für die Berechnung der Arbeitnehmerfluktuation ist die Gesamtzahl der Beschäftigten, die freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod ausscheiden, heranzuziehen.
Originaltext Für die Berechnung der Arbeitnehmerfluktuation hat das Unternehmen die Gesamtzahl der Beschäftigten, die freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod ausscheiden, zu berechnen.