S1-12 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 136
Das Unternehmen legt den Anteil der Beschäftigten offen, die an formalisierten Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, sowie die durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Datenpunkte (2)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz der Beschäftigten mit formalisierter Leistungs-/Laufbahnbeurteilung | Pflicht | % | – | AR22 |
| Durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem, aufgeschlüsselt nach Geschlecht | Pflicht | Stunden | – | AR23 |
Volltext-Auszug
Originaltext 33. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu vermitteln, die den Beschäftigten im Rahmen einer kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung angeboten wurden, um die Qualifikationen der Beschäftigten zu verbessern und die weitere Beschäftigungsfähigkeit zu erleichtern. 34. Das Unternehmen hat für den Berichtszeitraum folgende Angaben zu machen: (a) Prozentsatz der Beschäftigten, die an formalisierten Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, und (b) die durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden pro Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Application Requirements (2)
Formalisierte Beurteilung: kriterienbasiert, mind. einmal jährlich, mit Wissen des Beschäftigten; kann Vorgesetzte, Gleichrangige, HR einbeziehen. Berechnung: Anzahl Beschäftigte mit formalisierter Beurteilung / Anzahl Beschäftigte laut S1-5.
Originaltext Eine formalisierte Leistungs- und Laufbahnbeurteilung ist als eine Überprüfung auf der Grundlage von Kriterien, die den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten bekannt sind, definiert und wird mindestens einmal jährlich mit Wissen der Beschäftigten durchgeführt. Die Beurteilung kann eine Bewertung durch den unmittelbaren Vorgesetzten des Beschäftigten, durch Gleichrangige oder durch ein breiteres Spektrum von Beschäftigten umfassen. An der Beurteilung kann auch die Personalabteilung beteiligt sein. Zur Angabe der nach Absatz 35 Buchstabe a erforderlichen Informationen hat das Unternehmen die in der Angabepflicht ESRS S1-5 angegebenen Arbeitnehmerzahlen im Nenner zu verwenden, um Folgendes zu berechnen: Anzahl Beschäftigte, die an formalisierten Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben / Anzahl Beschäftigte laut S1-5.
Berechnung: Gesamtzahl der angebotenen und absolvierten Weiterbildungsstunden geteilt durch die Gesamtzahl der Beschäftigten laut S1-5.
Originaltext Die durchschnittliche Zahl der nach Absatz 35 Buchstabe b erforderlichen Weiterbildungsstunden ist wie folgt zu berechnen: Gesamtzahl der Weiterbildungsstunden, die den Beschäftigten angeboten und von ihnen absolviert wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Beschäftigten. Für die Berechnung der durchschnittlichen Gesamtzahl der Weiterbildungsstunden sind die im ESRS S1-5 angegebenen Zahlen für die Gesamtbeschäftigung zu verwenden.