environment
E4 – Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E4 regelt die Angabepflichten zu Biodiversität und Ökosystemen: Übergangsplan, Konzepte, Maßnahmen (inkl. Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen), Ziele sowie Kennzahlen zu Standorten mit wesentlichen Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität.
| Quelle | csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seiten 110–116 |
|---|---|
| Anwendbarkeit | Anzuwenden, wenn das Thema Biodiversität und Ökosysteme im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung als wesentlich identifiziert wurde; andernfalls findet Absatz 30 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen Anwendung. |
| Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | – |
| Querverweise | ESRS 1, ESRS 2, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-2, ESRS 2 GDR-P, ESRS 2 GDR-A, ESRS 2 GDR-T, ESRS 2 GDR-M, ESRS E1, ESRS E2, ESRS E3, ESRS E5, ESRS S3, ESRS S3-2 |
Disclosure Requirements (5)
- E4-1 Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme
- E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
- E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
- E4-4 Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
- E4-5 Kennzahlen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemveränderungen
Definitionen
- Biodiversität / biologische Vielfalt
- Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter u.a. Land-, Süßwasser-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. (S. 110)
- Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität
- Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sind (a) durch rechtliche oder andere wirksame Mittel geschützte Gebiete, darunter Natura-2000, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Ramsar-Gebiete und andere Schutzgebiete, beispielsweise solche, die durch nationale Rechtsvorschriften ausgewiesen sind, und (b) Gebiete, die zu den Biodiversitäts-Schlüsselgebieten (KBA), den ökologisch oder biologisch bedeutsamen Meeresgebieten, der Roten Liste der Ökosysteme der IUCN oder den Lebensräumen von Arten zählen, die in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN aufgeführt sind (die wissenschaftlich als für die Biodiversität bedeutsam anerkannt sind). (S. 176)
- Unmittelbare Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen
- Klimawandel, Umweltverschmutzung, Landnutzungsänderungen, Änderungen der Süßwasser- und Meeresnutzung, direkte Nutzung von Organismen und invasive gebietsfremde Arten (Klimawandel und Umweltverschmutzung werden im ESRS E1 bzw. ESRS E2 behandelt). (S. 110)
- Minderungshierarchie
- Übliche Umsetzungsreihenfolge biodiversitätsbezogener Ziele: Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Ausgleich. (S. 114)