S1-7 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 132
Das Unternehmen legt den Anteil der Beschäftigten offen, der durch Tarifverträge abgedeckt ist (gesamt, je EWR-Land, je Region außerhalb EWR), sowie Angaben zum sozialen Dialog in EWR-Ländern, einschließlich Vertretung durch Arbeitnehmervertreter und Existenz Europäischer Betriebsräte.
Datenpunkte (5)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz der Gesamtbeschäftigten mit Tarifvertragsabdeckung | Pflicht | % | – | AR14 |
| Tarifvertragsabdeckung je EWR-Land mit erheblicher Beschäftigtenzahl | Pflicht | % | – | AR15 |
| Tarifvertragsabdeckung außerhalb des EWR nach Region | Pflicht | % | Dieser Datenpunkt (eigene Beschäftigte außerhalb des EWR, Absatz 24 Buchstabe c) kann von großen und kleineren 'Wave-one'-Unternehmen bis Geschäftsjahr 2027 und von 'sonstigen Unternehmen' für ihr erstes Berichtsjahr ausgelassen werden (ESRS 1 Absatz 125(f)/126(f)/127(f)). | AR15 |
| Prozentsatz der durch Arbeitnehmervertreter abgedeckten Beschäftigten je EWR-Land | Pflicht | % | – | AR15 AR16 |
| Existenz von Vereinbarungen zu Europäischem Betriebsrat, SE- oder SCE-Betriebsrat | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 22. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog in Bezug auf die Beschäftigten des Unternehmens zu vermitteln. 23. Das Unternehmen hat folgende Informationen im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen anzugeben: (a) wie viel Prozent seiner gesamten Beschäftigten von Tarifverträgen abgedeckt sind, (b) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): ob es über einen oder mehrere Tarifverträge verfügt, und wenn ja, den Gesamtprozentsatz seiner Beschäftigten, die unter diese Verträge fallen, für jedes Land, in dem es eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten hat, und (c) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den prozentualen Anteil der Beschäftigten des Unternehmens, für die Tarifverträge gelten, aufgeschlüsselt nach Regionen. 24. Das Unternehmen hat für EWR-Staaten folgende Informationen im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog anzugeben: (a) den Prozentsatz der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind, mit Angaben auf Länderebene für jedes EWR-Land, in dem das Unternehmen eine erhebliche Zahl von Beschäftigten hat, berechnet laut Absatz 24 Buchstabe b oben, und (b) die Existenz von Vereinbarungen mit seinen Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Application Requirements (3)
Berechnung: Anzahl der Beschäftigten mit Tarifvertragsabdeckung / Anzahl der Beschäftigten × 100, auf Basis der Personenzahl; Mehrfachabdeckung nur einmal zählen; bei fehlender Abdeckung wird 0 % gemeldet.
Originaltext Der Prozentsatz der Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, wird auf der Grundlage der Personenzahl der Beschäftigten nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Beschäftigten, für die Tarifverträge gelten / Anzahl der Beschäftigten × 100. Die tarifvertraglich abgedeckten Arbeitskräfte des Unternehmens sind diejenigen Personen, auf die das Unternehmen den Vertrag anwenden muss. Wenn keiner der Beschäftigten des Unternehmens tarifvertraglich abgedeckt ist, bedeutet das, dass der gemeldete Prozentsatz bei null liegt. Ein Beschäftigter des Unternehmens, der von mehr als einem Tarifvertrag abgedeckt ist, muss nur einmal gezählt werden.
Tarifvertragsabdeckung (EWR/Nicht-EWR) und sozialer Dialog (nur EWR) beschreibend oder mittels der bereitgestellten Bandbreiten-Tabelle (0–19 %, 20–39 %, 40–59 %, 60–79 %, 80–100 %) darstellen.
Originaltext Das Unternehmen hat die nach den Absätzen 24 Buchstabe b und 24 Buchstabe c erforderlichen Informationen in beschreibender Form oder unter Verwendung der nachstehenden Tabelle darzustellen. Tabelle 4. Vorlage für die Berichterstattung über die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog
Tabelle 4. Vorlage für die Berichterstattung über die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog
| Abdeckungsquote | Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten in den zehn größten Ländern) – Aktueller Berichtszeitraum | Beschäftigte – EWR – Vorheriger Berichtszeitraum | Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder – Aktueller Berichtszeitraum | Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder – Vorheriger Berichtszeitraum | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) – Aktueller Berichtszeitraum | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) – Vorheriger Berichtszeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0–19 % | |||||||
| 20–39 % | |||||||
| 40–59 % | |||||||
| 60–79 % | |||||||
| 80–100 % |
EWR-Länder mit erheblicher Beschäftigtenzahl identifizieren; je Land Prozentsatz der Beschäftigten in Niederlassungen mit Arbeitnehmervertretern berechnen: (Zahl der Beschäftigten in Niederlassungen mit Arbeitnehmervertretern / Zahl der Beschäftigten) × 100. Bei nur einer Niederlassung: 100 % oder 0 %.
Originaltext Für die Berechnung der nach Absatz 25 Buchstabe a erforderlichen Informationen gibt das Unternehmen an, in welchen EWR-Ländern es eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten hat. Für diese Länder gibt es den prozentualen Anteil der Beschäftigten an, die in Niederlassungen beschäftigt sind, in denen die Arbeitnehmer durch Arbeitnehmervertreter vertreten werden. Eine „Niederlassung“ bezeichnet jeden Tätigkeitsort, an dem das Unternehmen einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art nachgeht, die den Einsatz von Personal und Vermögenswerten voraussetzt. Beispiele hierfür sind: eine Fabrik, eine Zweigstelle einer Einzelhandelskette oder ein Sitz eines Unternehmens. Für Länder, in denen es nur eine Niederlassung gibt, beträgt der angegebene Prozentsatz entweder 100 % oder 0 %. Anzahl der Beschäftigten, die in Niederlassungen mit Arbeitnehmervertretern arbeiten / Anzahl der Beschäftigten × 100