Freiwilliger Standard

Freiwilliger Berichtsstandard

Hinweis: Für den freiwilligen Berichtsstandard C(2026) 5011 liegt bislang nur eine englische Rechtstextfassung vor; die zitierten Volltext-Auszüge werden daher im englischen Originalwortlaut angezeigt, alle übrigen Inhalte sind ins Deutsche übersetzt.

RechtsgrundlageArt. 29ca der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Accounting Directive), eingefügt durch die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, ermächtigt die Kommission, per delegiertem Rechtsakt Nachhaltigkeitsberichtsstandards zur freiwilligen Nutzung durch Unternehmen mit nicht mehr als 1000 Mitarbeitenden zu erlassen. Diese Delegierte Verordnung C(2026) 5011 final ergänzt Art. 29ca(1) der Bilanzrichtlinie und legt den freiwilligen Berichtsstandard ('Voluntary Standard') für durch den Value Chain Cap geschützte Unternehmen fest. Rechtsgrundlage für den Erlass ist zudem Art. 49(3a) der Bilanzrichtlinie (Konsultationspflicht mit Mitgliedstaaten-Experten gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung 'Better Law-Making' vom 13. April 2016).
Basiert aufDer freiwillige Standard basiert auf dem VSME-Standard ('voluntary sustainability reporting standard for small and medium-sized undertakings'), der durch die Empfehlung der Kommission (EU) 2025/1710 vom 30. Juli 2025 in seiner Originalfassung gebilligt wurde. Der VSME-Standard wurde von EFRAG nach einem vierstufigen Konsultationsprozess (öffentliche Konsultation und Feldtests Januar–Mai 2024) entwickelt und im Dezember 2024 bei der Kommission eingereicht. Änderungen gegenüber dem VSME-Standard wurden auf ein Minimum beschränkt und dienten primär der Angleichung an die überarbeiteten ESRS: (1) Ausrichtung des Inhalts auf die überarbeiteten ESRS mit Reduktion der Datenpunkte, (2) Klarstellung der Anwendung des Value Chain Cap sowie Auflistung der davon erfassten Datenpunkte in Annex II, (3) Erklärung bestimmter, insbesondere anspruchsvollerer Umwelt-Datenpunkte zu freiwilligen Angaben für Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitenden. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung entfaltet die Empfehlung (EU) 2025/1710 keine Rechtswirkung mehr (Erwägungsgrund 5); sie diente als Übergangslösung, bis der eigentliche freiwillige Standard verabschiedet wurde.
VoraussetzungGemäß Paragraph 7 des Standards (Annex I) ist die Anwendung des Basic Module Voraussetzung für die Anwendung des Comprehensive Module ('Applying the Basic Module is a prerequisite for applying the Comprehensive Module.'). Ein Unternehmen muss unter B1 explizit angeben, welche Option es gewählt hat: OPTION A (nur Basic Module) oder OPTION B (Basic Module und Comprehensive Module). Ein Modul ist dabei jeweils vollständig ('in its entirety') zu erfüllen, mit Ausnahme von Angaben nach dem 'if applicable'-Prinzip.

Value Chain Cap

Der Value Chain Cap bezeichnet die Obergrenze an Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen (nach Art. 19a und 29a Bilanzrichtlinie, 'reporting undertakings') von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen, die zum Bilanzstichtag im Durchschnitt nicht mehr als 1000 Mitarbeitende im vorangegangenen Geschäftsjahr hatten ('geschützte Unternehmen'/'protected undertakings'). Diese geschützten Unternehmen haben ein gesetzliches Recht, die Bereitstellung darüberhinausgehender Informationen zu verweigern. Wenn berichtspflichtige Unternehmen dennoch mehr Informationen als im Standard vorgesehen verlangen, müssen sie die geschützten Unternehmen darüber informieren, welche zusätzlichen Informationen angefragt werden und dass ein gesetzliches Recht zur Ablehnung besteht. Der Cap verbietet nicht die freiwillige, im jeweiligen Sektor übliche Weitergabe von Informationen und berührt keine vertraglichen oder aus Unions-/nationalem Recht stammenden Verpflichtungen zur Informationsbereitstellung, soweit diese die im freiwilligen Standard festgelegten Informationen nicht überschreiten. Der Value Chain Cap gilt ausschließlich für Informationsbeschaffung zum Zweck der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie. Erfasst werden nur die 'essential datapoints' (wesentliche/Pflicht-Datenpunkte); Annex II listet diese getrennt nach Unternehmen mit mehr als 10 sowie mit 10 oder weniger Mitarbeitenden auf.

Gilt abDie Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (Art. 4 Abs. 1). Der Value Chain Cap selbst (Art. 3 der Verordnung) gilt erst ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (Art. 4 Abs. 2), um CSRD-pflichtigen Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben. Für Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind und den Standard freiwillig anwenden möchten, gilt der Standard bereits ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung.
Datenpunkte-TabelleAnnex II der Verordnung enthält eine Tabelle mit den Spalten 'DR Number' (z.B. B1, B3, B7, C1 etc.), 'Reference' (Paragraphenverweis auf den Standardtext in Annex I), 'Topic/datapoint' (Kurzbeschreibung des Datenpunkts) sowie zwei Spalten 'Value chain cap for undertakings with 10 employees or less' und 'Value chain cap for undertakings with more than 10 employees', jeweils mit 'X' markiert, ob der Datenpunkt für die jeweilige Unternehmensgröße unter den Cap fällt. Aus dem Basic Module fallen z.B. B1 (Basisangaben), B8 (Belegschaftsmerkmale), B9 (Arbeitsunfälle), B10 (Mindestlohn, Tarifbindung, Trainingsstunden) unter den Cap für BEIDE Größenklassen, während anspruchsvollere Umweltdatenpunkte wie B3 (Energie/THG), B6 (Wasserentnahme) und B7 (Kreislaufwirtschaft/Abfall) nur für Unternehmen MIT MEHR ALS 10 Mitarbeitenden unter den Cap fallen (für Kleinstunternehmen mit ≤10 Mitarbeitenden sind sie zwar im Standard freiwillig, aber nicht Teil des Caps). Aus dem Comprehensive Module fallen C1 (Geschäftsmodell-Beschreibung), C5 (Fluktuationsrate), C6 (Verhaltenskodex/Menschenrechtspolicy, Beschwerdemechanismus) und C7 (bestätigte Vorfälle) ausschließlich unter den Cap für Unternehmen MIT MEHR ALS 10 Mitarbeitenden.

Basic Module (11)

Das Basic Module ist der Zielansatz ('target approach') für Kleinstunternehmen (micro-undertakings) und stellt gleichzeitig die Mindestanforderung ('minimum requirement') für alle anderen Unternehmen dar, die den freiwilligen Standard anwenden. Es umfasst die Angaben B1 und B2 sowie die Basis-Metriken B3 bis B11.

Comprehensive Module (9)

Das Comprehensive Module richtet sich an Unternehmen, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern (Investoren, Banken, gewerbliche Kunden) über die Angaben des Basic Module hinaus umfassend abdecken möchten. Die Angaben spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen von Finanzmarktteilnehmern und gewerblichen Kunden nach einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie deren Bedarf zur Bewertung des Nachhaltigkeitsrisikoprofils des Unternehmens (z.B. als (potenzieller) Lieferant oder Kreditnehmer) wider. Die Anwendung des Basic Module ist Voraussetzung.

Appendix A – Begriffsdefinitionen

Accident prevention (Unfallverhütung)
Policies und Initiativen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Sicherstellung von Sicherheit und Wohlergehen der Beschäftigten, einschließlich Maßnahmen gegen physische Risiken sowie zur Förderung eines sicheren, inklusiven, diskriminierungs- und belästigungsfreien Arbeitsumfelds.
Actions (Maßnahmen)
Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangsplänen), mit denen das Unternehmen Ziele erreichen und wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen adressieren will, sowie Entscheidungen zur Bereitstellung finanzieller, personeller oder technologischer Ressourcen hierfür. Können individuell oder kollektiv (mit anderen Akteuren) erfolgen.
Affected community (Betroffene Gemeinschaft)
Personen oder Gruppen, die im selben geografischen Gebiet leben oder arbeiten und durch die Tätigkeit des berichtenden Unternehmens oder dessen vor-/nachgelagerte Wertschöpfungskette betroffen sind oder sein könnten; umfasst auch tatsächlich und potenziell betroffene indigene Völker.
Biodiversity-sensitive Area (BSA) (biodiversitätssensibles Gebiet)
Gebiete, die durch rechtliche oder andere wirksame Mittel geschützt sind (z.B. Natura 2000, UNESCO-Weltnaturerbe, Ramsar-Gebiete) oder die als Key Biodiversity Areas, ökologisch/biologisch bedeutende Meeresgebiete oder Lebensräume nach der IUCN-Roten Liste gelten.
Bribery (Bestechung)
Unredliches Überzeugen einer Person, zugunsten des Bestechenden zu handeln, durch Gewährung von Geld oder anderen Anreizen.
Child Labour (Kinderarbeit)
Arbeit, die Kindern ihre Kindheit, ihr Potenzial und ihre Würde nimmt und ihre körperliche und geistige Entwicklung schädigt; ein Kind ist definiert als Person unter 18 Jahren; Mindestalter grundsätzlich 15 Jahre gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Ausnahmen bis 14 Jahre in bestimmten Ländern).
Circular economy principles (Kreislaufwirtschaftsprinzipien)
Vermeidung von Abfall und Verschmutzung durch entsprechendes Produktdesign, Zirkulation von Produkten/Materialien auf höchstem Wertniveau durch Erhalt, Wiederverwendung und Aufarbeitung sowie Regeneration der Natur.
Classified information (Verschlusssache)
Informationen, deren unbefugte Offenlegung den Interessen der Union oder von Mitgliedstaaten schaden könnte, gemäß Verordnung (EU) 2023/2418.
Climate change adaptation (Anpassung an den Klimawandel)
Der Prozess der Anpassung an tatsächliche und erwartete Klimaveränderungen und deren Auswirkungen.
Climate change mitigation (Klimaschutz/Minderung des Klimawandels)
Der Prozess der Reduktion von THG-Emissionen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau gemäß Pariser Abkommen.
Collective bargaining (Tarifverhandlung)
Verhandlungen zwischen Arbeitgeber(n) bzw. deren Organisationen und Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertretern zur Festlegung von Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsbedingungen.
Consumers (Verbraucher)
Personen, die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht für Weiterverkauf oder gewerbliche Zwecke.
Corruption (Korruption)
Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil, einschließlich Bestechungszahlungen, Betrug, Erpressung, Absprachen und Geldwäsche.
Discrimination (Diskriminierung)
Direkte Diskriminierung (weniger günstige Behandlung aufgrund eines geschützten Merkmals) oder indirekte Diskriminierung (scheinbar neutrale Regel benachteiligt eine Gruppe).
Employee (Beschäftigte/r)
Eine Person, die nach nationalem Recht oder Praxis in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen steht.
End-users (Endnutzer)
Personen, die ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung letztlich nutzen oder nutzen sollen.
Forced Labour (Zwangsarbeit)
Jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat; umfasst auch Menschenhandel und moderne Sklaverei.
Governance (Unternehmensführung)
Das System von Regeln, Praktiken und Prozessen, durch das ein Unternehmen geleitet und kontrolliert wird.
Greenhouse Gases (GHG) (Treibhausgase)
Die in Teil 2 des Anhangs V der Verordnung (EU) 2018/1999 aufgeführten Gase: CO2, CH4, N2O, SF6, NF3, HFCs und PFCs.
Gross greenhouse gas (GHG) emissions (Brutto-Treibhausgasemissionen)
Gesamte THG-Emissionen, die vom Unternehmen in die Atmosphäre freigesetzt werden, ohne Abzug von Kohlenstoffentnahmen oder sonstigen Anpassungen.
Hazardous waste (Gefährlicher Abfall)
Abfall mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG.
Human trafficking (Menschenhandel)
Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch Zwang, Entführung, Betrug, Täuschung oder Machtmissbrauch zum Zweck der Ausbeutung.
Incident (Vorfall)
Eine rechtliche Maßnahme oder Beschwerde, die beim Unternehmen oder zuständigen Behörden über ein formelles Verfahren registriert wurde, oder ein durch etablierte Verfahren identifizierter Fall von Nichteinhaltung.
Location-based Scope 2 emissions (standortbasierte Scope-2-Emissionen)
Emissionen aus eingekaufter/erworbener und verbrauchter Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung, berechnet nach der standortbasierten Methode unter Verwendung durchschnittlicher Netz-Emissionsfaktoren.
Near (Biodiversity-Sensitive Area) (nahe eines biodiversitätssensiblen Gebiets)
Ein Standort, der sich (teilweise) mit einem biodiversitätssensiblen Gebiet überschneidet oder daran angrenzt, ggf. unter Berücksichtigung des Einflussbereichs des Standorts.
Own workforce/own workers (eigene Belegschaft)
Beschäftigte in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen ('Employees') sowie Nicht-Beschäftigte, die entweder Einzelunternehmer sind, die Arbeitsleistung erbringen ('Selbstständige'), oder Personen, die von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung (NACE-Code O78) gestellt werden.
Pay (Bezahlung)
Der gewöhnliche Grund- oder Mindestlohn sowie jede weitere Vergütung, die der Arbeitnehmer direkt oder indirekt (bar oder Sachleistung) von seinem Arbeitgeber erhält.
Policy (or policies) (Policy/Grundsatzstrategie)
Ein Rahmen allgemeiner Ziele und Managementgrundsätze, den das Unternehmen für Entscheidungen nutzt; setzt die Strategie/Managemententscheidungen zu einem Nachhaltigkeitsthema um, hat einen Verantwortlichen, einen Anwendungsbereich und ein oder mehrere Ziele.
Practices (Praktiken)
Eine oder mehrere Initiativen zu Nachhaltigkeitsthemen, die das Unternehmen zur Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft einsetzt; ersetzt bei kleineren Unternehmen häufig Policies.
Recordable work-related accident (meldepflichtiger Arbeitsunfall)
Ein diskretes, arbeitsbedingtes Ereignis, das körperlichen oder psychischen Schaden verursacht; meldepflichtig, wenn es zum Tod oder mehr als drei Tagen Abwesenheit führt.
Recordable work-related ill health (meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankung)
Ein durch Arbeitsplatzfaktoren verursachter oder verschlimmerter Krankheitsfall; meldepflichtig bei Tod oder Arbeitsausfall.
Recycling (Recycling)
Jede Verwertungsmaßnahme, bei der Abfallmaterialien zu Produkten, Materialien oder Stoffen für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck aufbereitet werden; schließt energetische Verwertung nicht ein.
Renewable Energy (Erneuerbare Energie)
Energie aus erneuerbaren, nicht-fossilen Quellen: Wind, Solar, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten, Wellen, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.
Reuse (waste) (Wiederverwendung von Abfall)
Jede Maßnahme, bei der Produkte oder Produktbestandteile, die keine Abfälle sind, erneut für denselben Zweck verwendet werden, für den sie konzipiert wurden.
Scope 1 GHG emissions (Scope-1-THG-Emissionen)
Direkte THG-Emissionen aus Quellen, die im Eigentum des Unternehmens stehen oder von ihm kontrolliert werden.
Scope 2 GHG emissions (Scope-2-THG-Emissionen)
Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von eingekaufter/erworbener Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kühlung, die vom Unternehmen verbraucht werden.
Scope 3 GHG emissions (Scope-3-THG-Emissionen)
Alle indirekten THG-Emissionen (nicht in Scope 2 enthalten), die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens entstehen, sowohl vor- als auch nachgelagert.
Site (or sites) (Standort)
Ein physischer Standort, an dem das Unternehmen tätig ist, z.B. Fabriken, Farmen, Minen, Büros oder Servicezentren; kann mit anderen Organisationen geteilt werden.
Sustainability related impact (or impact) (nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung)
Die Wirkung, die das Unternehmen auf Umwelt und Menschen (einschließlich Menschenrechten) hat oder haben könnte, im Zusammenhang mit eigenem Betrieb und Wertschöpfungskette; kann tatsächlich/potenziell, negativ/positiv, beabsichtigt/unbeabsichtigt und reversibel/irreversibel sein.
Targets (Ziele)
Messbare, ergebnisorientierte und zeitgebundene Ziele, die das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen erreichen will; freiwillig oder aus rechtlichen Anforderungen abgeleitet.
Time horizons (Zeithorizonte)
Kurzfristig: ein Jahr; mittelfristig: zwei bis fünf Jahre; langfristig: mehr als fünf Jahre.
Trade secret (Geschäftsgeheimnis)
Information, die geheim ist, kommerziellen Wert aufgrund ihrer Geheimhaltung hat und angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegt, gemäß Richtlinie (EU) 2016/943.
Training (Weiterbildung/Training)
Initiativen des Unternehmens zur Erhaltung und/oder Verbesserung von Fähigkeiten und Kenntnissen der eigenen Belegschaft, z.B. Präsenz- oder Online-Schulungen.
Value Chain (Wertschöpfungskette)
Das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist; umfasst vor- und nachgelagerte Akteure.
Wage (Lohn)
Bruttolohn ohne variable Bestandteile wie Überstunden und leistungsbezogene Vergütung, ohne Zulagen (außer garantierte).
Waste (Abfall)
Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, gemäß Richtlinie 2008/98/EG.
Water consumption (Wasserverbrauch)
Die Menge an Wasser, die in die Grenzen des Unternehmens gezogen und nicht wieder in die Umwelt oder an Dritte abgegeben wird.
Water discharge (Wasserableitung)
Die Summe der Abwässer und sonstigen Wassermengen, die die Grenzen des Unternehmens verlassen und an Oberflächengewässer, Grundwasser oder Dritte abgegeben werden.
Water stress (Wasserstress)
Die Fähigkeit oder das Fehlen der Fähigkeit, die menschliche und ökologische Wassernachfrage zu decken, unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Wasser.
Water withdrawal (Wasserentnahme)
Die Summe allen Wassers, das aus allen Quellen in die Grenzen des Unternehmens für jegliche Nutzung gezogen wird.
Worker in the value chain (Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette)
Eine Person, die Arbeit in der Wertschöpfungskette des Unternehmens verrichtet, unabhängig von einer vertraglichen Beziehung; umfasst alle nicht unter 'Own Workforce' fallenden Arbeitskräfte.

Appendix B – Nachhaltigkeitsthemen

Klimawandel: Klimaschutz (Minderung des Klimawandels)
Klimawandel: Anpassung an den Klimawandel
Klimawandel: Energie
Umweltverschmutzung: Luftverschmutzung
Umweltverschmutzung: Wasserverschmutzung
Umweltverschmutzung: Bodenverschmutzung
Umweltverschmutzung: Besorgniserregende Stoffe, einschließlich besonders besorgniserregender Stoffe
Umweltverschmutzung: Mikroplastik
Wasser: Wassernutzung, einschließlich Entnahme, Verbrauch, Ableitung und Speicherung
Biodiversität und Ökosysteme: Treiber des Biodiversitäts- und Ökosystemwandels (einschließlich Veränderung terrestrischer und mariner Habitate, invasive Arten)
Biodiversität und Ökosysteme: Zustand der Arten
Biodiversität und Ökosysteme: Ausmaß und Zustand terrestrischer und mariner Ökosysteme
Biodiversität und Ökosysteme: Ökosystemleistungen
Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung: Ressourcenzuflüsse
Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung: Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung: Ressourcenabflüsse (Abfall)
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Arbeitsbedingungen (einschließlich angemessener Löhne, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeit, sichere Beschäftigung) und Sozialschutz
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Betriebsräte, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und Tarifverhandlungen
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Gesundheit und Sicherheit
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Aus- und Weiterbildung
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Vielfalt und Gleichbehandlung (einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Nichtdiskriminierung, Belästigungsprävention, Maßnahmen gegen Gewalt)
Eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Sonstige arbeitsbezogene Menschenrechtsthemen (einschließlich Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Privatsphäre und angemessene Unterkunft, Wasser und Sanitärversorgung)
Betroffene Gemeinschaften: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften (einschließlich Landrechts-Auswirkungen, sicherheitsbezogener Auswirkungen, angemessener Unterkunft und Nahrung, Wasser und Sanitärversorgung)
Betroffene Gemeinschaften: Bürgerliche und politische Rechte von Gemeinschaften (einschließlich Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger)
Betroffene Gemeinschaften: Rechte indigener Völker (einschließlich freier, vorheriger und informierter Zustimmung (FPIC), Selbstbestimmung, kultureller Rechte)
Verbraucher und Endnutzer: Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher oder Nutzer (einschließlich Privatsphäre, Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit)
Verbraucher und Endnutzer: Persönliche Sicherheit von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Gesundheit und Sicherheit, Schutz von Kindern, Sicherheit der Person)
Verbraucher und Endnutzer: Soziale Inklusion von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, verantwortungsvolle Marketingpraktiken, Nichtdiskriminierung)
Unternehmensführung: Unternehmenskultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, Schutz von Hinweisgebern und Tierschutz
Unternehmensführung: Politische Einflussnahme, einschließlich Lobbytätigkeiten
Unternehmensführung: Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken, insbesondere Zahlungsverzug gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Appendix C – Hintergrund Finanzmarktteilnehmer

Appendix C richtet sich an Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts (Banken, Investoren, Großunternehmen) und enthält eine Tabelle, die für jede relevante Angabepflicht des Basic und Comprehensive Module ('DR number and Title') aufzeigt, welchem Zweck sie bei anderen EU-Regulierungen dient – insbesondere SFDR Table 1 (Principal Adverse Impact-Indikatoren gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288), EBA Pillar 3 (Offenlegungspflichten von Kreditinstituten zu ESG-Risiken gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453) und die Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 (inkl. Delegierter Verordnung (EU) 2020/1816/2020/1818 zu EU-Klima-Referenzwerten). Beispielsweise dient B3 (Energie/THG-Emissionen) den SFDR-Pflichtindikatoren '#1 GHG emissions' und '#2 Carbon footprint' sowie '#5 Share of non-renewable energy consumption', B5 (Biodiversität) dem SFDR-Indikator '#7 Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas', B9 (Gesundheit/Sicherheit) dem SFDR-Indikator '#2 Rate of accidents' in Tabelle 3, B11 (Korruption/Bestechung) dem Benchmark-Indikator zu Verurteilungen/Bußgeldern, und C8 (Umsätze aus bestimmten Aktivitäten) mehreren PAI-Indikatoren (u.a. #14 Exposure to fossil fuel sector, #9 Investments in companies producing chemicals) sowie den Ausschlusskriterien für EU-Paris-aligned Benchmarks nach Art. 12(1) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818. Damit wird verdeutlicht, dass der freiwillige Standard bewusst so gestaltet ist, dass er zugleich regulatorische Datenanforderungen von Banken und Investoren gegenüber ihren (Kredit-)Kunden bzw. Portfoliounternehmen abdeckt.