S1-4 – Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 128
Das Unternehmen legt qualitative und/oder quantitative Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens gemäß ESRS 2 GDR-T offen.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Qualitative und/oder quantitative Ziele bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens | Pflicht | – | – | AR6 |
Volltext-Auszug
Originaltext 18. Das Unternehmen hat qualitative und/oder quantitative Ziele in Bezug auf seine Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.
Application Requirements (1)
AR6
Nachverfolgung der Leistung
bezieht sich auf Absatz 18 · S. 128
Die Einbeziehung der Arbeitskräfte oder Arbeitnehmervertreter kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der nach Absatz 17 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen einfließen, einschließlich Entwicklung von Kennzahlen, Zielfestlegung und Leistungsnachverfolgung.
Originaltext Die Einbeziehung der Arbeitskräfte oder der Arbeitnehmervertreter des Unternehmens kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 17 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele. Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Zusammenarbeit zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.