S1 · Arbeitskräfte des Unternehmens

S1-4 – Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 128

Das Unternehmen legt qualitative und/oder quantitative Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens gemäß ESRS 2 GDR-T offen.

Datenpunkte (1)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Qualitative und/oder quantitative Ziele bezogen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens Pflicht – – AR6

Volltext-Auszug

Originaltext 18. Das Unternehmen hat qualitative und/oder quantitative Ziele in Bezug auf seine Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.

Application Requirements (1)

AR6 Nachverfolgung der Leistung bezieht sich auf Absatz 18 · S. 128

Die Einbeziehung der Arbeitskräfte oder Arbeitnehmervertreter kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der nach Absatz 17 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen einfließen, einschließlich Entwicklung von Kennzahlen, Zielfestlegung und Leistungsnachverfolgung.

Originaltext Die Einbeziehung der Arbeitskräfte oder der Arbeitnehmervertreter des Unternehmens kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 17 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele. Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Zusammenarbeit zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.

Querverweise

ESRS 2 GDR-T