S4 – Verbraucher und Endnutzer
ESRS S4 legt Angabepflichten zu Verbrauchern und Endnutzern fest, insbesondere zu informationsbezogenen Auswirkungen (z. B. Privatsphäre, Zugang zu Informationen), persönlicher Sicherheit sowie sozialer Inklusion. Der Standard umfasst vier Angabepflichten zu Konzepten, Einbeziehung/Beschwerdemechanismen, Maßnahmen/Mitteln sowie Zielen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern.
| Quelle | csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seiten 158–163 |
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| Anwendbarkeit | Anzuwenden, wenn das Thema Verbraucher und Endnutzer im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurde; andernfalls findet Absatz 30 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen Anwendung. Der Missbrauch oder die rechtswidrige Verwendung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens durch Verbraucher und Endnutzer fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Standards. |
| Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | – |
| Querverweise | ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-2, ESRS 2 GDR-P, ESRS 2 GDR-A, ESRS 2 GDR-T, ESRS 2 GDR-M, ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften, ESRS E1 Klimawandel, ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, ESRS G1-1 |
Disclosure Requirements (4)
- S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
- S4-2 Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern; Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Anliegen oder Bedürfnisse äußern können, und Abhilfemaßnahmen
- S4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
- S4-4 Ziele im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern