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E3 – Wasser
ESRS E3 regelt die Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen: Konzepte, Maßnahmen und Ziele zum Umgang mit Wassernutzung und Gebieten mit Wasserstress sowie konkrete Wasserkennzahlen (Verbrauch, Entnahme, Ableitung, Wiederverwendung, Speicherung).
| Quelle | csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seiten 105–109 |
|---|---|
| Anwendbarkeit | Anzuwenden, wenn das Thema Wasser im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung als wesentlich identifiziert wurde; andernfalls findet Absatz 30 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen Anwendung. |
| Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | – |
| Querverweise | ESRS 1, ESRS 2, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-2, ESRS 2 GDR-P, ESRS 2 GDR-A, ESRS 2 GDR-T, ESRS E1, ESRS E2, ESRS E4, ESRS E5, ESRS S3 |
Disclosure Requirements (4)
- E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser
- E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser
- E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser
- E3-4 Wasserkennzahlen
Definitionen
- Wasser
- Süßwasser und andere Wasserarten (z. B. Brackwasser) aus verschiedenen Quellen wie Oberflächenwasser, Grundwasser, Meerwasser, Produktionswasser und Wasser von Dritten. (S. 106)
- Wasserstress
- Belastung eines Einzugsgebiets durch Menge/Verfügbarkeit von Wasser (Wasserknappheit) zusammen mit Wasserqualität und Zugänglichkeit; Teil der physischen Wasserrisiken neben Überschwemmungen und Dürren. (S. 107)
- Wasserverbrauch
- Kann direkt gemessen, modelliert, geschätzt oder berechnet werden, indem die gesamte Ableitung von Wasser (D) von der gesamten Wasserentnahme (W) im Berichtszeitraum abgezogen wird: C = W - D. (S. 109)