S1 · Arbeitskräfte des Unternehmens

S1-8 – Geschlechtervielfalt auf der obersten Führungsebene

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 134

Das Unternehmen legt die Geschlechterverteilung (Anzahl und Prozent) auf der obersten Führungsebene offen. 'Oberste Führungsebene' wird als die zwei Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane definiert, sofern keine eigene Definition verwendet wird.

Datenpunkte (2)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene (Personenzahl) Pflicht Anzahl – AR17
Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene (Prozent) Pflicht % – AR17

Volltext-Auszug

Originaltext 25. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Geschlechtervielfalt auf der obersten Führungsebene zu vermitteln. 26. Das Unternehmen hat die Geschlechterverteilung in Bezug auf die Anzahl (Personenzahl) und den Prozentsatz auf der obersten Führungsebene anzugeben.

Application Requirements (1)

AR17 Berechnung der Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene bezieht sich auf Absatz 27 · S. 134

'Oberste Führungsebene' = die zwei Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane, sofern keine eigene Definition angewendet und offengelegt wird.

Originaltext Für die Zwecke der Berechnung der Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene wird „obere Führungsebene“ als die beiden Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane definiert. Alternativ kann das Unternehmen seine eigene Definition des Begriffs „oberste Führungsebene“ verwenden; in diesem Fall hat es die von ihm verwendete Definition anzugeben.