governance
G1 – Unternehmensführung
ESRS G1 legt Angabepflichten zur Unternehmensführung fest, insbesondere zu Unternehmenskultur (Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Schutz von Hinweisgebern, Tierwohl), zum Management von Lieferantenbeziehungen einschließlich Zahlungspraktiken sowie zu politischer Einflussnahme einschließlich Lobbytätigkeiten. Der Standard ergänzt die allgemeinen Angabepflichten aus ESRS 2 um sechs spezifische Angabepflichten (G1-1 bis G1-6).
| Quelle | csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seiten 164–168 |
|---|---|
| Anwendbarkeit | Anzuwenden, wenn das Thema Unternehmensführung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurde; andernfalls findet Absatz 30 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen Anwendung. |
| Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | – |
| Querverweise | ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-2, ESRS 2 GDR-P, ESRS 2 GDR-A, ESRS 2 GDR-T, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
Disclosure Requirements (6)
- G1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
- G1-2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
- G1-3 Ziele im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
- G1-4 Kennzahlen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung
- G1-5 Kennzahlen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
- G1-6 Kennzahlen im Zusammenhang mit Zahlungspraktiken
Definitionen
- am stärksten gefährdete Funktionen oder Rollen (Korruption oder Bestechung)
- Diejenigen Funktionen oder Rollen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie aufgrund ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens am stärksten von Korruption oder Bestechung bedroht sind, z. B. Funktionen oder Rollen, die in Ländern mit hohem Risiko tätig sind oder mit Behörden und Regierungen interagieren. (S. 165)
- Verurteilungen und Sanktionen (Korruption oder Bestechung)
- Verurteilungen beziehen sich auf rechtskräftige Urteile eines Strafgerichts gegen eine Person oder ein Unternehmen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung, eingetragen im Strafregister des verurteilenden EU-Mitgliedstaats oder im gleichwertigen Register außerhalb der EU. Sanktionen beziehen sich auf rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungs- oder Regulierungsbehörden gegen eine Person oder ein Unternehmen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung. (S. 166)
- Geldbußen (Korruption oder Bestechung)
- Zwangsgeldstrafen, die wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung von einem Gericht, einer Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde verhängt werden, an eine öffentliche Kasse gezahlt und im Berichtszeitraum im Abschluss des Unternehmens erfasst werden. (S. 167)
- politische Zuwendung
- Finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die politischen Parteien, ihren gewählten Vertretern oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, direkt zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Zuwendungen können Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüsse für Dienstleistungen oder den Kauf von Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen umfassen. Sachleistungen können Werbung, Nutzung von Anlagen und Einrichtungen, Design und Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung oder Beratung für Politiker umfassen. (S. 167)
- indirekte politische Zuwendung
- Politische Zuwendungen, die über zwischengeschaltete Organisationen wie Lobbyisten oder Wohltätigkeitsorganisationen geleistet werden, oder Unterstützung für eine Organisation wie eine Denkfabrik oder einen Berufsverband, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden ist oder diese unterstützt. (S. 167)
- vergleichbare Position (politische Einflussnahme)
- Bei der Bestimmung einer 'vergleichbaren Position' berücksichtigt das Unternehmen den Verantwortungsgrad und den Umfang der durchgeführten Tätigkeiten. (S. 168)