GDR-M – Allgemeine Angabepflicht für Kennzahlen
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 61
Verlangt Angaben zu den nach themenbezogenen Standards vorgeschriebenen sowie unternehmensspezifischen Kennzahlen zur Bewertung wesentlicher IROs, einschließlich Berechnungsmethodik, Datenquellen, Hintergrundinformationen und wesentlicher Veränderungen gegenüber Vorperioden.
Datenpunkte (4)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Kennzahl, Maßeinheit, Berechnungs-/Schätzmethodik inkl. Annahmen/Einschränkungen | Pflicht | – | – | AR42 AR43 |
| Datenherkunft bei Wertschöpfungsketten-Kennzahlen (indirekte Quellen/Näherungswerte) und geplante Datenqualitätsverbesserungen | Optional | – | – | – |
| Hintergrundinformationen zur Kennzahl | Pflicht | – | – | AR44 |
| Wesentliche Veränderungen gegenüber Vorperioden inkl. Zielfortschritt | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 48. Das Unternehmen hat die Kennzahlen anzugeben, die nach den themenbezogenen Standards in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgeschrieben sind, sowie die Kennzahlen, die gemäß Absatz 11 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen unternehmensspezifisch festgelegt wurden. Dazu können Kennzahlen gehören, die das Unternehmen verwendet, um seine Leistung zu bewerten und die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu verfolgen. 49. Für jede Kennzahl gibt das Unternehmen Folgendes an: (a) die Kennzahl selbst, ihre Maßeinheit, die Berechnungsmethode und die für die Berechnung verwendeten Quellen (z. B. Eingabeparameter) sowie gegebenenfalls die Schätzmethode, einschließlich wesentlicher Annahmen und Einschränkungen, (b) für die Kennzahlen in Bezug auf die Wertschöpfungskette gegebenenfalls Informationen über die Verwendung von Daten aus indirekten Quellen oder Näherungswerten und alle geplanten Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Datenqualität, (c) Hintergrundinformationen zu der Kennzahl und (d) wesentliche Veränderungen in der Leistung gegenüber den vorangegangenen Berichtszeiträumen, einschließlich der Fortschritte bei der Verwirklichung der vom Unternehmen festgelegten Ziele, und im Falle größerer Übernahmen oder Veräußerungen deren Auswirkungen auf diese Fortschritte.
Application Requirements (3)
Umfasst sowohl ESRS-definierte als auch unternehmensspezifische Kennzahlen (fremd- oder selbst entwickelt), z. B. für ESRS S2-S4, die keine spezifischen Kennzahlen vorschreiben.
Originaltext Die Kennzahlen umfassen diejenigen, die in den ESRS definiert sind, sowie Kennzahlen, die auf unternehmensspezifischer Grundlage ermittelt werden, unabhängig davon, ob sie aus anderen Quellen stammen oder vom Unternehmen selbst entwickelt wurden, wie z. B. für die themenbezogenen Standards ESRS S2-S4, die keine spezifischen Kennzahlen vorschreiben.
Basierend auf dem Internationalen System für Einheiten im Messwesen (SI) gemäß Richtlinie 80/181/EWG (geändert durch 2009/3/EG); SI-Vorsätze können zur besseren Darstellung genutzt werden (z. B. 1,2 Mio. tCO2e statt 1.200.000 tCO2e).
Originaltext Das europäische System für Einheiten im Messwesen basiert auf dem Internationalen System für Einheiten im Messwesen (International System of Units, SI). Die Maßeinheiten sind unter Verwendung der Bezeichnungen und Symbole anzugeben, die in der Richtlinie 80/181/EWG, geändert durch die Richtlinie 2009/3/EG, festgelegt sind. Die Kennzahlen sind in den Einheiten anzugeben, die in den themenbezogenen Standards festgelegt sind und den in der genannten Richtlinie verwendeten Einheiten entsprechen. SI-Vorsätze und die entsprechenden Symbole können gegebenenfalls zur Bezeichnung bestimmter dezimaler Vielfacher oder Teilmultiplikatoren verwendet werden, um Werte auf der Ebene darzustellen, die das Unternehmen für am besten geeignet hält. So kann das Unternehmen beispielsweise statt 1 200 000 tCO2e auch 1,2 Mio. tCO2e angeben.
Können u. a. die Wahl des Messansatzes, verwendete Annahmen, sowie bei Umweltkennzahlen die spezifischen ökologischen Bedingungen des betroffenen Gebiets umfassen.
Originaltext Hintergrundinformationen zu einer Kennzahl können Folgendes umfassen: (a) die Gründe, aus denen das Unternehmen einen bestimmten Messansatz gewählt hat, sowie die Gründe für die verwendeten Dateneingaben und Annahmen und (b) bei Umweltkennzahlen die spezifischen ökologischen Bedingungen und Merkmale des Gebiets, in dem die Auswirkungen auftreten, und die zum Verständnis der betreffenden Kennzahl erforderlich sind.