GDR-A – Allgemeine Angabepflicht für Maßnahmen und Mittel
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 59
Verlangt eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen (aktuell und geplant), ihres Umfangs und der erwarteten Ergebnisse zum Management wesentlicher IROs, sowie – bei erheblicher Mittelzuweisung – Angaben zu Art, Höhe und künftigem Umfang der finanziellen Mittel (Investitions-/Betriebsausgaben).
Datenpunkte (6)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen (aktuell/geplant) inkl. Zeitrahmen | Pflicht | – | – | AR35 AR36 AR37 AR38 |
| Umfang der wichtigsten Maßnahmen | Pflicht | – | – | AR38 |
| Erwartete Ergebnisse/Beitrag zu Konzeptzielen | Pflicht | – | – | – |
| Art der zugewiesenen aktuellen/künftigen erheblichen Mittel und Voraussetzungen | Pflicht | – | – | AR39 AR41 |
| Höhe der im Berichtszeitraum zugewiesenen erheblichen Mittel inkl. Fundstelle im Abschluss | Pflicht | EUR | – | AR39 AR40 AR41 |
| Indikative Spanne künftig zugewiesener Mittel | Pflicht | EUR | – | AR39 AR41 |
Volltext-Auszug
Originaltext 45. Sofern das Unternehmen wichtige Maßnahmen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen durchführt, hat es Folgendes anzugeben: (a) eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen, die im Berichtsjahr ergriffen wurden und für die Zukunft vorgesehen sind, einschließlich des Zeitrahmens, (b) eine Beschreibung des Umfangs der wichtigsten Maßnahmen und (c) die erwarteten Ergebnisse der wichtigsten Maßnahmen und gegebenenfalls die Art und Weise, wie ihre Durchführung zur Verwirklichung der entsprechenden Ziele des Konzepts beiträgt. 46. Wurden oder werden voraussichtlich erhebliche finanzielle Mittel (Betriebs- oder Investitionsausgaben) für die Durchführung der wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt, so hat das Unternehmen Folgendes anzugeben: (a) die Art der derzeitigen und künftigen erheblichen finanziellen Mittel, die für die wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt werden, und ob die Fähigkeit zur Umsetzung dieser wichtigsten Maßnahmen von bestimmten Voraussetzungen abhängt, (b) den Betrag der erheblichen finanziellen Mittel, die den wichtigsten Maßnahmen im Berichtszeitraum zugewiesen wurden (falls zutreffend), und die entsprechenden Posten oder Anhangangaben im Abschluss und (c) eine indikative Spanne für künftige finanzielle Mittel, die voraussichtlich für die Durchführung der wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt werden.
Application Requirements (7)
Maßnahmen mit bedeutender Rolle beim Management wesentlicher IROs, einschließlich Abhilfemaßnahmen; können aus früheren Berichtszeiträumen fortgeführt werden und ggf. zusammengefasst dargestellt werden.
Originaltext Die wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Angabepflicht sind Maßnahmen, die eine wichtige Rolle beim Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens spielen, einschließlich Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe zu schaffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen solche, die Teil der Geschäftspraktiken des Unternehmens, der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und des allgemeinen Betriebs- und Risikomanagements sind. Die wichtigsten Maßnahmen wurden möglicherweise bereits in früheren Berichtszeiträumen eingeleitet und werden im laufenden Berichtszeitraum weiter umgesetzt oder zeigen dort ihre Wirkung. Aus Gründen der Verständlichkeit können die wichtigsten Maßnahmen gegebenenfalls zusammengefasst werden. Decken die wichtigsten Maßnahmen hingegen mehrere wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen ab, kann dies angegeben und erforderlichenfalls mit Querverweisen versehen werden.
Maßnahmen können allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen durchgeführt werden, insbesondere bei systemischen Auswirkungen.
Originaltext Maßnahmen können vom Unternehmen allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen durchgeführt werden, insbesondere wenn die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen systemischer oder weitreichender Natur sind und vom Unternehmen allein nicht bewältigt werden können. Für die Nutzer kann es hilfreich sein zu erfahren, ob eine bestimmte wichtigste Maßnahme zusammen mit anderen Unternehmen durchgeführt wurde.
Umweltmaßnahmen können einer Stufe der Hierarchie zugeordnet werden (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung, Ausgleich).
Originaltext Die wichtigsten Umweltmaßnahmen können einer Stufe in der Abhilfemaßnahmenhierarchie zugeordnet werden (d. h. Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Ausgleich).
Umfang bezieht sich auf eigene Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette, Tochterunternehmen, geografische Gebiete und Interessenträgergruppen; Zeitrahmen auf den geplanten Abschlusszeitpunkt.
Originaltext Der Umfang der wichtigsten Maßnahmen bezieht sich auf Aktivitäten im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Tochterunternehmen, geografischen Gebieten und gegebenenfalls der betroffenen Gruppen von Interessenträgern. Der Zeitrahmen bezieht sich auf die Zeithorizonte, innerhalb derer das Unternehmen beabsichtigt, jede der wichtigsten Maßnahmen abzuschließen.
Kann als Tabelle dargestellt werden, aufgeschlüsselt nach Investitions-/Betriebsausgaben und nach eingesetzten vs. geplanten Mitteln.
Originaltext Das Unternehmen kann die Informationen über die Mittelzuweisung in Form einer Tabelle oder aufgeschlüsselt nach i) Investitionsausgaben und Betriebsausgaben und ii) für die im laufenden Berichtsjahr eingesetzten Mittel und für die geplante Mittelzuweisung innerhalb bestimmter Zeithorizonte darstellen.
Tabelle zur Mittelzuweisung (Investitions-/Betriebsausgaben, aktuell/geplant)
| Art der Mittel (Investitions-/Betriebsausgaben) | Im Berichtsjahr eingesetzte Mittel | Geplante Mittel (nach Zeithorizont) | |
|---|---|---|---|
| Investitionsausgaben | |||
| Betriebsausgaben |
Erhebliche nichtfinanzielle Ressourcen (z. B. Vollzeitäquivalente) können als nichtmonetäre Mengen angegeben werden.
Originaltext Hat das Unternehmen erhebliche nichtfinanzielle Ressourcen (z. B. Vollzeitäquivalente) zugewiesen, können die Informationen über diese Ressourcen als nichtmonetäre Mengen angegeben werden.
Angabe kann auf genehmigte/angekündigte Maßnahmen(-pläne) und die vorgesehenen Finanzierungsquellen beschränkt werden.
Originaltext Bei der Erstellung von Angaben zu erheblichen finanziellen Mitteln, die für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen eingesetzt wurden oder voraussichtlich eingesetzt werden, kann das Unternehmen die Angaben beschränken auf (a) seine genehmigten und angekündigten wichtigsten Maßnahmen und Maßnahmenpläne und (b) die für die Umsetzung dieser wichtigsten Maßnahmen vorgesehenen Finanzierungsquellen.