ESRS 2 · Allgemeine Angaben

GDR-A – Allgemeine Angabepflicht für Maßnahmen und Mittel

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 59

Verlangt eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen (aktuell und geplant), ihres Umfangs und der erwarteten Ergebnisse zum Management wesentlicher IROs, sowie – bei erheblicher Mittelzuweisung – Angaben zu Art, Höhe und künftigem Umfang der finanziellen Mittel (Investitions-/Betriebsausgaben).

Datenpunkte (6)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen (aktuell/geplant) inkl. Zeitrahmen Pflicht – – AR35 AR36 AR37 AR38
Umfang der wichtigsten Maßnahmen Pflicht – – AR38
Erwartete Ergebnisse/Beitrag zu Konzeptzielen Pflicht – – –
Art der zugewiesenen aktuellen/künftigen erheblichen Mittel und Voraussetzungen Pflicht – – AR39 AR41
Höhe der im Berichtszeitraum zugewiesenen erheblichen Mittel inkl. Fundstelle im Abschluss Pflicht EUR – AR39 AR40 AR41
Indikative Spanne künftig zugewiesener Mittel Pflicht EUR – AR39 AR41

Volltext-Auszug

Originaltext 45. Sofern das Unternehmen wichtige Maßnahmen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen durchführt, hat es Folgendes anzugeben: (a) eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen, die im Berichtsjahr ergriffen wurden und für die Zukunft vorgesehen sind, einschließlich des Zeitrahmens, (b) eine Beschreibung des Umfangs der wichtigsten Maßnahmen und (c) die erwarteten Ergebnisse der wichtigsten Maßnahmen und gegebenenfalls die Art und Weise, wie ihre Durchführung zur Verwirklichung der entsprechenden Ziele des Konzepts beiträgt. 46. Wurden oder werden voraussichtlich erhebliche finanzielle Mittel (Betriebs- oder Investitionsausgaben) für die Durchführung der wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt, so hat das Unternehmen Folgendes anzugeben: (a) die Art der derzeitigen und künftigen erheblichen finanziellen Mittel, die für die wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt werden, und ob die Fähigkeit zur Umsetzung dieser wichtigsten Maßnahmen von bestimmten Voraussetzungen abhängt, (b) den Betrag der erheblichen finanziellen Mittel, die den wichtigsten Maßnahmen im Berichtszeitraum zugewiesen wurden (falls zutreffend), und die entsprechenden Posten oder Anhangangaben im Abschluss und (c) eine indikative Spanne für künftige finanzielle Mittel, die voraussichtlich für die Durchführung der wichtigsten Maßnahmen bereitgestellt werden.

Application Requirements (7)

AR35 Wichtigste Maßnahmen bezieht sich auf Absatz 45 · S. 60

Maßnahmen mit bedeutender Rolle beim Management wesentlicher IROs, einschließlich Abhilfemaßnahmen; können aus früheren Berichtszeiträumen fortgeführt werden und ggf. zusammengefasst dargestellt werden.

Originaltext Die wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Angabepflicht sind Maßnahmen, die eine wichtige Rolle beim Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens spielen, einschließlich Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe zu schaffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen solche, die Teil der Geschäftspraktiken des Unternehmens, der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und des allgemeinen Betriebs- und Risikomanagements sind. Die wichtigsten Maßnahmen wurden möglicherweise bereits in früheren Berichtszeiträumen eingeleitet und werden im laufenden Berichtszeitraum weiter umgesetzt oder zeigen dort ihre Wirkung. Aus Gründen der Verständlichkeit können die wichtigsten Maßnahmen gegebenenfalls zusammengefasst werden. Decken die wichtigsten Maßnahmen hingegen mehrere wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen ab, kann dies angegeben und erforderlichenfalls mit Querverweisen versehen werden.
AR36 Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen bezieht sich auf Absatz 45 · S. 60

Maßnahmen können allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen durchgeführt werden, insbesondere bei systemischen Auswirkungen.

Originaltext Maßnahmen können vom Unternehmen allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen durchgeführt werden, insbesondere wenn die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen systemischer oder weitreichender Natur sind und vom Unternehmen allein nicht bewältigt werden können. Für die Nutzer kann es hilfreich sein zu erfahren, ob eine bestimmte wichtigste Maßnahme zusammen mit anderen Unternehmen durchgeführt wurde.
AR37 Abhilfemaßnahmenhierarchie bezieht sich auf Absatz 45 · S. 60

Umweltmaßnahmen können einer Stufe der Hierarchie zugeordnet werden (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung, Ausgleich).

Originaltext Die wichtigsten Umweltmaßnahmen können einer Stufe in der Abhilfemaßnahmenhierarchie zugeordnet werden (d. h. Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Ausgleich).
AR38 Umfang und Zeitrahmen bezieht sich auf Absatz 45 Buchstabe a · S. 60

Umfang bezieht sich auf eigene Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette, Tochterunternehmen, geografische Gebiete und Interessenträgergruppen; Zeitrahmen auf den geplanten Abschlusszeitpunkt.

Originaltext Der Umfang der wichtigsten Maßnahmen bezieht sich auf Aktivitäten im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Tochterunternehmen, geografischen Gebieten und gegebenenfalls der betroffenen Gruppen von Interessenträgern. Der Zeitrahmen bezieht sich auf die Zeithorizonte, innerhalb derer das Unternehmen beabsichtigt, jede der wichtigsten Maßnahmen abzuschließen.
AR39 Darstellung der Mittelzuweisung bezieht sich auf Absatz 46 · S. 60

Kann als Tabelle dargestellt werden, aufgeschlüsselt nach Investitions-/Betriebsausgaben und nach eingesetzten vs. geplanten Mitteln.

Originaltext Das Unternehmen kann die Informationen über die Mittelzuweisung in Form einer Tabelle oder aufgeschlüsselt nach i) Investitionsausgaben und Betriebsausgaben und ii) für die im laufenden Berichtsjahr eingesetzten Mittel und für die geplante Mittelzuweisung innerhalb bestimmter Zeithorizonte darstellen.

Tabelle zur Mittelzuweisung (Investitions-/Betriebsausgaben, aktuell/geplant)

Art der Mittel (Investitions-/Betriebsausgaben)Im Berichtsjahr eingesetzte MittelGeplante Mittel (nach Zeithorizont)
Investitionsausgaben   
Betriebsausgaben   
AR40 Nichtfinanzielle Ressourcen bezieht sich auf Absatz 46 Buchstaben b und c · S. 60

Erhebliche nichtfinanzielle Ressourcen (z. B. Vollzeitäquivalente) können als nichtmonetäre Mengen angegeben werden.

Originaltext Hat das Unternehmen erhebliche nichtfinanzielle Ressourcen (z. B. Vollzeitäquivalente) zugewiesen, können die Informationen über diese Ressourcen als nichtmonetäre Mengen angegeben werden.
AR41 Beschränkung der Angabe bezieht sich auf Absatz 46 Buchstaben b und c · S. 61

Angabe kann auf genehmigte/angekündigte Maßnahmen(-pläne) und die vorgesehenen Finanzierungsquellen beschränkt werden.

Originaltext Bei der Erstellung von Angaben zu erheblichen finanziellen Mitteln, die für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen eingesetzt wurden oder voraussichtlich eingesetzt werden, kann das Unternehmen die Angaben beschränken auf (a) seine genehmigten und angekündigten wichtigsten Maßnahmen und Maßnahmenpläne und (b) die für die Umsetzung dieser wichtigsten Maßnahmen vorgesehenen Finanzierungsquellen.

Querverweise

ESRS 2 SBM-3