G1-2 – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 165
Das Unternehmen muss seine Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung gemäß ESRS 2 GDR-A angeben, einschließlich Angaben zum Management von Lieferantenbeziehungen (Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsleistung bei der Lieferantenauswahl, Schulungen für das Beschaffungsteam, Einbeziehung von Lieferanten zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung) sowie zum System zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Korruptions-/Bestechungsvorfällen.
Datenpunkte (5)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsleistung bei der Lieferantenauswahl und wie dies geschieht | Pflicht | – | – | AR4 |
| Schulungen zur Nachhaltigkeit für das Beschaffungsteam | Pflicht | – | – | AR4 |
| Einbeziehung von Lieferanten zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung | Pflicht | – | – | AR4 |
| Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung für die am stärksten gefährdeten Funktionen/Rollen, inkl. Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Pflicht | – | – | – |
| Maßnahmen zur Behebung von Verstößen gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 8. Das Unternehmen hat seine Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A anzugeben. 9. Zusätzlich zu den nach ESRS 2 GDR-A erforderlichen Informationen hat das Unternehmen Angaben zu folgenden Maßnahmen zu machen: (a) die Verwaltung der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich: i. wenn das Unternehmen die Nachhaltigkeitsleistung bei der Auswahl seiner Lieferanten berücksichtigt, wie dies geschieht, ii. gegebenenfalls Schulungen zur Nachhaltigkeit für das Beschaffungsteam, und iii. Einbeziehung von Lieferanten zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, und (b) das System, mit dem das Unternehmen Vorwürfe oder Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung verhindert, aufdeckt, untersucht oder verfolgt, einschließlich: i. Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung für die am stärksten gefährdeten Funktionen oder Rollen innerhalb des Unternehmens, einschließlich der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, und ii. alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.
Application Requirements (1)
Bei der Berichterstattung zum Management von Lieferantenbeziehungen nach Absatz 9 Buchstabe a kann statt einer Wiederholung auf die Angabe zum Bestehen eines Verhaltenskodex für Lieferanten gemäß ESRS S2, Absatz 11, verwiesen werden.
Originaltext Bei der Darstellung der Informationen gemäß Absatz 9 Buchstabe a kann das Unternehmen Querverweise auf die Informationen über das Bestehen eines Verhaltenskodex für Lieferanten gemäß ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Absatz 11, erwägen.
Querverweise
ESRS 2 GDR-A, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette