G1-4 – Kennzahlen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 166
Das Unternehmen muss Transparenz über Verurteilungen und Sanktionen, einschließlich Geldbußen, wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Berichtszeitraum herstellen.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Pflicht | Anzahl | – | AR5 |
| Anzahl der Sanktionen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Pflicht | Anzahl | – | AR5 |
| Gesamtbetrag der Geldbußen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Pflicht | EUR (Geldbetrag) | – | AR6 |
Volltext-Auszug
Originaltext 11. Ziel dieser Angabepflicht ist es, Transparenz in Bezug auf Verurteilungen und Sanktionen, einschließlich Geldbußen, im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums sowie auf die damit verbundenen Ergebnisse zu ermöglichen. 12. Das Unternehmen hat die Zahl der Verurteilungen und Sanktionen, einschließlich des Gesamtbetrags der Geldbußen, für Verstöße gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung während des Berichtszeitraums anzugeben.
Application Requirements (2)
Klärt den Umfang von 'Verurteilungen' (rechtskräftige strafgerichtliche Urteile, eingetragen im Strafregister eines EU-Mitgliedstaats bzw. im gleichwertigen Register außerhalb der EU) und 'Sanktionen' (rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungs- oder Regulierungsbehörden) im Sinne von Absatz 12.
Originaltext Verurteilungen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen sich auf rechtskräftige Urteile eines Strafgerichts gegen eine Person oder ein Unternehmen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung, wenn diese Gerichtsentscheidungen im Strafregister des verurteilenden Mitgliedstaats der Europäischen Union oder, falls außerhalb der EU, im gleichwertigen Register oder Verzeichnis des betreffenden Staates eingetragen sind. Sanktionen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen sich auf rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungs- oder Regulierungsbehörden gegen eine Person oder ein Unternehmen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung.
Definiert 'Geldbußen' im Sinne von Absatz 12 als verbindliche Geldstrafen, die von einem Gericht oder einer Verwaltungs-/Regulierungsbehörde verhängt und an eine öffentliche Kasse gezahlt werden und im Berichtszeitraum im Abschluss des Unternehmens erfasst sind.
Originaltext Geldstrafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen sich auf Zwangsgeldstrafen, die wegen solcher Verstöße von einem Gericht, einer Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde verhängt werden, die an eine öffentliche Kasse gezahlt werden, und die im Berichtszeitraum im Abschluss des Unternehmens erfasst werden.