G1 · Unternehmensführung

G1-3 – Ziele im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 166

Das Unternehmen muss seine Ziele für die Unternehmensführung gemäß ESRS 2 GDR-T angeben.

Datenpunkte (1)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Ziele für die Unternehmensführung gemäß ESRS 2 GDR-T Pflicht – – –

Volltext-Auszug

Originaltext 10. Das Unternehmen gibt seine Ziele für die Unternehmensführung gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-T an.

Querverweise

ESRS 2 GDR-T