G1-5 – Kennzahlen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 167
Das Unternehmen muss seine Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme offenlegen, einschließlich finanzieller und geldwerter politischer Zuwendungen, der wichtigsten Themen und Standpunkte seiner Lobbytätigkeiten sowie Angaben zu ehemaligen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung in Leitungsorganen.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Gesamter monetärer Wert direkter und indirekter finanzieller Zuwendungen und Sachleistungen, ggf. nach Land/geografischem Gebiet und Empfängertyp aufgeschlüsselt | Pflicht | EUR (Geldbetrag) | – | AR7 AR8 |
| Wichtigste Themen und vertretene Standpunkte der Lobbytätigkeiten sowie deren Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Pflicht | – | – | – |
| Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane mit vergleichbarer Position in der öffentlichen Verwaltung in den beiden Vorjahren vor Ernennung | Pflicht | Anzahl/Beschreibung | – | AR9 |
Volltext-Auszug
Originaltext 13. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ausübung seines politischen Einflusses durch politische Zuwendungen und Lobbytätigkeiten zu vermitteln. 14. Das Unternehmen gibt den gesamten monetären Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen im Berichtszeitraum an, aufgeschlüsselt nach Ländern oder gegebenenfalls nach geografischen Gebieten sowie nach Art des Empfängers/Begünstigten. 15. Das Unternehmen legt die wichtigsten Themen seiner Lobbytätigkeiten und die wichtigsten vertretenen Standpunkte offen, einschließlich Erläuterungen zur Wechselwirkung seiner Lobbytätigkeiten mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. 16. Das Unternehmen legt Informationen über die Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im laufenden Berichtszeitraum offen, die in den beiden Vorjahren eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich der Regulierungsbehörden) innehatten.
Application Requirements (3)
Definiert 'politische Zuwendung' als finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die direkt an politische Parteien, ihre gewählten Vertreter oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, gegeben werden; nennt Beispiele für finanzielle Formen (Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüsse, Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen) und Sachleistungen (Werbung, Nutzung von Einrichtungen, Design/Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung/Beratung).
Originaltext Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „politische Zuwendung“ eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die politischen Parteien, ihren gewählten Vertretern oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, direkt zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Zuwendungen können in Form von Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüssen für Dienstleistungen oder des Kaufs von Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen und sonstiger ähnlicher Praktiken erfolgen. Sachleistungen können unter anderem Werbung, Nutzung von Anlagen und Einrichtungen, Design und Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung oder Beratung für gewählte oder für ein Amt kandidierende Politiker umfassen.
Klärt, dass 'indirekte politische Zuwendung' Zuwendungen über zwischengeschaltete Organisationen (z. B. Lobbyisten, Wohltätigkeitsorganisationen) oder Unterstützung für Organisationen wie Denkfabriken/Berufsverbände umfasst, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden sind.
Originaltext Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „indirekte politische Zuwendung“ politische Zuwendungen, die über zwischengeschaltete Organisationen wie Lobbyisten oder Wohltätigkeitsorganisationen geleistet werden, oder die Unterstützung für eine Organisation wie einer Denkfabrik oder eines Berufsverbands, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden ist oder diese unterstützt.
Bei der Beurteilung, ob eine frühere Funktion eines Organmitglieds im öffentlichen Sektor eine 'vergleichbare Position' im Sinne von Absatz 16 darstellt, sind Verantwortungsgrad und Umfang der Tätigkeiten zu berücksichtigen, nicht nur die Bezeichnung.
Originaltext Bei der Bestimmung einer „vergleichbaren Position“ in diesem Standard berücksichtigt das Unternehmen den Verantwortungsgrad und den Umfang der durchgeführten Tätigkeiten.