E4-5 – Kennzahlen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemveränderungen
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 114
Angabe von Standorten mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen, ggf. betroffenen Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität sowie damit verbundenen Tätigkeiten; zusätzlich Kennzahlen zu wesentlichen Auswirkungen gemäß ESRS 2 GDR-M.
Datenpunkte (4)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Standorte im eigenen Betrieb mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen | Pflicht | – | – | AR8 |
| Liste der Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität (Name, Art) an diesen Standorten | Pflicht | – | – | AR8 |
| Tätigkeiten mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität | Pflicht | – | – | AR9 |
| Kennzahlen zu wesentlichen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme | Pflicht | – | – | AR10 AR11 AR12 |
Volltext-Auszug
Originaltext 18. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Veränderungen der Biodiversität und der Ökosysteme zu ermöglichen. 19. Das Unternehmen hat für wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit der Biodiversität und der Veränderung von Ökosystemen die folgenden Informationen anzugeben: (a) die Standorte im eigenen Betrieb, auf die sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen beziehen, (b) für diese Standorte gegebenenfalls eine Liste der Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität (Name und Art) im Zusammenhang mit den wesentlichen negativen Auswirkungen des Unternehmens, und (c) die Tätigkeiten des Unternehmens, die mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf die unter Buchstabe b beschriebenen Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität verbunden sind. 20. Zusätzlich zu Absatz 19 und im Einklang mit dem ESRS 2 GDR-M hat das Unternehmen Kennzahlen in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen auf die Biodiversität und die Ökosysteme zu melden.
Application Requirements (5)
Standorte mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität als Grundlage für Priorisierung und Aggregationsebene berücksichtigen. Keine erschöpfende Einzelstandort-Liste nötig; Aggregation nach gemeinsamem Gebiet oder regionalen Clustern möglich, sofern wesentliche Informationen nicht verdeckt werden (Grundsätze aus ESRS 1, Kapitel 3.3.2).
Originaltext Als Grundlage für die Priorisierung der Offenlegung und die Aggregations- oder Aufschlüsselungsebene hat das Unternehmen Standorte zu berücksichtigen, an denen seine eigene Geschäftstätigkeit mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität verbunden ist. Von dem Unternehmen wird nicht notwendigerweise erwartet, dass es eine erschöpfende Liste aller einzelnen Standorte oder Betriebsstätten vorlegt, an denen seine eigenen Geschäftstätigkeiten mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität in Wechselwirkung stehen, oder dass es Informationen für jeden seiner einzelnen Standorte bereitstellt. Das Unternehmen kann Informationen für relevante Gruppen von Standorten im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen aggregieren, z. B. auf der Grundlage desselben Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität oder Clustern von Gebieten in einer Region, die von mehreren Standorten betroffen ist. Der Grad der Detaillierung, Aggregation oder Aufschlüsselung der Informationen ist gemäß den in Abschnitt 3.3.2 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen dargelegten Grundsätzen festzulegen, wobei die Art der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Ähnlichkeit der betroffenen Standorte oder Gebiete und der Entscheidungsnutzen der bereitgestellten Informationen zu berücksichtigen sind. Dementsprechend kann das Unternehmen Informationen auf aggregierter Ebene für Gruppen von Standorten oder Gebieten vorlegen, die ähnlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit der Biodiversität ausgesetzt sind, sofern eine solche Aggregation wesentliche Informationen nicht verdeckt.
Bei der Beschreibung wesentlicher Auswirkungen gemäß ESRS 2 IRO-2 angeben, welche Auswirkungen Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung betreffen, sowie Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten oder Ökosysteme auswirken.
Originaltext Bei der Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen gemäß ESRS 2 IRO-2 hat das Unternehmen anzugeben, welche wesentlichen Auswirkungen Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung betreffen, sowie Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten oder Ökosysteme auswirken.
Je nach wesentlichem Unterthema Kennzahlen zu Einflussfaktoren für Biodiversitäts-/Ökosystemveränderungen, Zustand der Arten, Zustand/Ausdehnung von Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen sowie Ökosystemdienstleistungen angeben.
Originaltext Je nachdem, welches Unterthema wesentlich ist, muss das Unternehmen Kennzahlen in Bezug auf Folgendes enthalten: (a) Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen, (b) Zustand der Arten (z. B. im Zusammenhang mit dem Risiko des Aussterbens), (c) den Zustand und die Ausdehnung von Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen (z. B. im Zusammenhang mit dem Zustand des Standorts und der Landschaft) und (d) Ökosystemdienstleistungen.
Primärdaten zum Naturzustand (Standort- oder Fernerkundungsdaten) sind das beste Mittel zur Bestimmung von Auswirkungen, besonders bei Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität; alternativ Schätzung anhand von Einflussfaktor- oder Sekundärdaten.
Originaltext Primärdaten als Kennzahlen über den Zustand der Natur, die auf Standortebene oder durch Fernerkundung erhoben werden, sind das beste Mittel, um die Auswirkungen auf die Biodiversität und die Ökosysteme zu bestimmen. Die Verwendung von Primärdaten über den Zustand der Natur ist besonders wichtig, wenn sich die Standorte des Unternehmens in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Das Unternehmen kann seine Auswirkungen auch anhand von Daten über Einflussfaktoren oder Sekundärdaten über den Zustand der Natur abschätzen.
Bei der Kennzahlenauswahl Überwachungshäufigkeit, Ausgangszustand/-wert und -jahr sowie den Bezug der Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Originaltext Bei der Ermittlung der anzugebenden Kennzahlen hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen: (a) Häufigkeit der Überwachung und Ausgangszustand oder -wert und Ausgangsjahr oder -zeitraum und (b) ob die Kennzahlen es den Nutzern ermöglichen, zu verstehen, in welchem Verhältnis sie zu den wesentlichen Auswirkungen stehen.