E4 · Biodiversität und Ökosysteme
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 113
Angabe der wichtigsten Maßnahmen gemäß ESRS 2 GDR-A sowie zusätzlich Beschreibung verwendeter Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen (Ziel, finanzielle Effekte, Gebiet, Art, Qualitätskriterien, Standards).
Datenpunkte (2)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Wichtigste Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen | Pflicht | – | – | AR6 |
| Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen (Ziel, finanzielle Effekte, Gebiet, Art, Qualitätskriterien, Standards) | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 14. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen und die für deren Umsetzung zugewiesenen Ressourcen im Einklang mit den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A anzugeben. 15. Zusätzlich zu den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A hat das Unternehmen alle im Rahmen seiner Maßnahmen verwendeten Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen zu beschreiben, einschließlich des Ziels der Kompensationen, der finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht, des Gebiets, der Art und der Qualitätskriterien sowie der Standards, denen die Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen entsprechen.
Application Requirements (1)
AR6
Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
bezieht sich auf Absatz 14 · S. 113
Bei den offenzulegenden Maßnahmen das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung berücksichtigen (siehe auch ESRS S3-2).
Originaltext Bei den nach Absatz 14 offenzulegenden Maßnahmen ist das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung zu berücksichtigen (siehe auch ESRS S3-2).