E4 · Biodiversität und Ökosysteme

E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 113

Angabe der wichtigsten Maßnahmen gemäß ESRS 2 GDR-A sowie zusätzlich Beschreibung verwendeter Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen (Ziel, finanzielle Effekte, Gebiet, Art, Qualitätskriterien, Standards).

Datenpunkte (2)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Wichtigste Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen Pflicht – – AR6
Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen (Ziel, finanzielle Effekte, Gebiet, Art, Qualitätskriterien, Standards) Pflicht – – –

Volltext-Auszug

Originaltext 14. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen und die für deren Umsetzung zugewiesenen Ressourcen im Einklang mit den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A anzugeben. 15. Zusätzlich zu den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A hat das Unternehmen alle im Rahmen seiner Maßnahmen verwendeten Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen zu beschreiben, einschließlich des Ziels der Kompensationen, der finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht, des Gebiets, der Art und der Qualitätskriterien sowie der Standards, denen die Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen entsprechen.

Application Requirements (1)

AR6 Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen bezieht sich auf Absatz 14 · S. 113

Bei den offenzulegenden Maßnahmen das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung berücksichtigen (siehe auch ESRS S3-2).

Originaltext Bei den nach Absatz 14 offenzulegenden Maßnahmen ist das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung zu berücksichtigen (siehe auch ESRS S3-2).

Querverweise

ESRS 2 GDR-A, ESRS S3-2