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B7 – Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement

Hinweis: Für den freiwilligen Berichtsstandard C(2026) 5011 liegt bislang nur eine englische Rechtstextfassung vor; die zitierten Volltext-Auszüge werden daher im englischen Originalwortlaut angezeigt, alle übrigen Inhalte sind ins Deutsche übersetzt.

Kategorie: environment · Seite 8

Angabe, ob und wie das Unternehmen Kreislaufwirtschaftsprinzipien anwendet, sowie Angaben zum Gesamtgewicht des erzeugten Abfalls (aufgeschlüsselt gefährlich/nicht gefährlich), zum Anteil des Abfalls, der dem Recycling/der Wiederverwendung zugeführt wird, und – bei Unternehmen mit signifikanten Materialflüssen – zum jährlichen Massenfluss relevanter Materialien. Für Unternehmen mit ≤10 Mitarbeitenden weitgehend freiwillig.

Datenpunkte (4)

Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien
Gesamtgewicht erzeugter Abfall (gefährlich/nicht gefährlich)
Anteil Abfall Recycling/Wiederverwendung
Jährlicher Massenfluss relevanter Materialien (sektorspezifisch)

Volltext-Auszug

Originaltext [Voluntary for undertakings with 10 employees or less] The undertaking shall disclose whether it applies circular economy principles and, if so, how it applies these principles. [...] (a) the total weight of waste generated, with a breakdown between hazardous and non-hazardous waste; (b) the proportion of waste diverted to recycling or preparation for reuse; (c) if the undertaking operates in a sector using significant material flows [...], the annual mass-flow of relevant materials used.