S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 153
Das Unternehmen muss seine Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften beschreiben, einschließlich der Frage, ob diese bestimmte oder alle betroffenen Gemeinschaften abdecken. Zusätzlich sind besondere Bestimmungen des Konzepts zum Schutz indigener Völker anzugeben.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften | Pflicht | – | – | AR1 |
| Angabe, ob die Konzepte bestimmte oder alle betroffenen Gemeinschaften abdecken | Pflicht | – | – | AR1 |
| Besondere Bestimmungen des Konzepts zur Verhinderung und Bewältigung von Auswirkungen auf indigene Völker | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 8. Das Unternehmen hat seine Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften im Einklang mit dem ESRS 2 GDR-P zu beschreiben. Es hat anzugeben, ob diese Konzepte bestimmte betroffene Gemeinschaften (z. B. eine Gemeinschaft indigener Völker oder eine Gemeinschaft, die in der Umgebung eines Standorts lebt) oder alle betroffenen Gemeinschaften abdecken. 9. Das Unternehmen hat alle besonderen Bestimmungen seines Konzepts zur Verhinderung und Bewältigung von Auswirkungen auf indigene Völker anzugeben.
Application Requirements (1)
Beispiele für anzugebende Aspekte der Konzepte sind Kommunikationsmittel, die das Unternehmen zur Kommunikation seiner Konzepte gegenüber Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen nutzt, für die sie relevant sind, entweder, weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. die Beschäftigten, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens) oder weil sie ein direktes Interesse an deren Umsetzung haben.
Originaltext Beispiele für anzugebende Aspekte der Konzepte sind Kommunikationsmittel, die das Unternehmen zur Kommunikation seiner Konzepte gegenüber Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen nutzt, für die sie relevant sind, entweder, weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. die Beschäftigten, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens) oder weil sie ein direktes Interesse an deren Umsetzung haben.