S2-4 – Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 150
Angabe qualitativer oder quantitativer Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-T.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Qualitative oder quantitative Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Pflicht | – | – | AR10 |
Volltext-Auszug
Originaltext 20. Das Unternehmen hat qualitative oder quantitative Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.
Application Requirements (1)
AR10
Nachverfolgung der Leistung
bezieht sich auf Absatz 20 · S. 150
Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer Vertreter kann in die Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahmen (Absatz 18 Buchstabe b) einfließen, einschließlich Kennzahlenentwicklung, Zielfestlegung und Leistungsverfolgung.
Originaltext Die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdigen Stellvertretenden kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 18 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele. Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Einbeziehung zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.