S2 · Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-4 – Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 150

Angabe qualitativer oder quantitativer Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-T.

Datenpunkte (1)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Qualitative oder quantitative Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Pflicht – – AR10

Volltext-Auszug

Originaltext 20. Das Unternehmen hat qualitative oder quantitative Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.

Application Requirements (1)

AR10 Nachverfolgung der Leistung bezieht sich auf Absatz 20 · S. 150

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer Vertreter kann in die Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahmen (Absatz 18 Buchstabe b) einfließen, einschließlich Kennzahlenentwicklung, Zielfestlegung und Leistungsverfolgung.

Originaltext Die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdigen Stellvertretenden kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 18 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele. Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Einbeziehung zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.

Querverweise

ESRS 2 GDR-T