E5 · Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 119
Angabe der wichtigsten Maßnahmen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gemäß ESRS 2 GDR-A.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Wichtigste Maßnahmen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 10. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen in den Bereichen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A anzugeben.