E2 · Umweltverschmutzung
E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 101
Angabe umweltverschmutzungsbezogener Ziele gemäß ESRS 2 GDR-T.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Umweltverschmutzungsbezogene Ziele | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 13. Das Unternehmen hat seine Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-T anzugeben.