E1-8 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 88
Angabe der absoluten THG-Bruttoemissionen nach Scope 1 (inkl. EU-EHS-Anteil), Scope 2 (standort-/marktbezogen) und Scope 3 (nach signifikanten Kategorien), des Messansatzes gemäß GDR-M, der Aufschlüsselung nach konsolidierter Gruppe/sonstigen Emissionen für Scope 1/2, sowie getrennter Angabe direkter biogener CO2-Emissionen.
Datenpunkte (6)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Scope-1-THG-Bruttoemissionen inkl. EU-EHS-Anteil | Pflicht | t CO2e | – | AR21 AR22 |
| Scope-2-THG-Bruttoemissionen (standortbezogen und marktbezogen) | Pflicht | t CO2e | – | AR23 |
| Scope-3-THG-Bruttoemissionen gesamt und nach signifikanter Kategorie | Pflicht | t CO2e | – | AR24 AR25 AR26 |
| Messansatz für THG-Emissionen gemäß ESRS 2 GDR-M | Pflicht | – | – | AR19 AR20 |
| Aufschlüsselung Scope 1/2 nach konsolidierter Gruppe und sonstigen Emissionen | Pflicht | t CO2e | – | AR19 |
| Direkte biogene CO2-Emissionen (getrennt von Scope 1) | Pflicht | t CO2 | – | AR20 |
Volltext-Auszug
Originaltext 29. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der direkten und indirekten Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens zu vermitteln. 30. Das Unternehmen ist verpflichtet, (a) die absoluten THG-Bruttoemissionen anzugeben, die während des Berichtszeitraums erzeugt wurden, ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalent, aufgeschlüsselt nach: i. Scope-1-Treibhausgasemissionen, einschließlich des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS), sofern Emissionen aus diesem System zu verzeichnen sind, ii. Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbezogen und marktbezogen) und iii. Scope-3-Treibhausgasemissionen aus jeder signifikanten Scope-3-Kategorie insgesamt und nach Kategorie. (b) den Ansatz anzugeben, den es zur Messung seiner Treibhausgasemissionen gemäß dem ESRS 2 GDR-M verwendet, (c) für THG-Emissionen der Kategorien Scope 1 und Scope 2, die gemäß Absatz 30 Buchstabe a Ziffern i und ii angegeben werden, sind die Emissionen wie folgt aufzuschlüsseln: i. zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe (bei einem Unternehmen, das die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwendet, würde diese Gruppe beispielsweise das Mutterunternehmen und die konsolidierten Tochterunternehmen umfassen), und ii. sonstige Emissionen, die nicht unter Absatz 30 Buchstabe c Ziffer i fallen. 31. Das Unternehmen hat seine direkten biogenen CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse getrennt von den Scope-1-Treibhausgasemissionen anzugeben.
Application Requirements (8)
Berichtsgrenze gemäß ESRS 1 Kapitel 5 (finanzielle Kontrolle nach THG-Protokoll 2004), alternativ Eigenkapital- oder operativer Kontrollansatz. Bestimmte ESRS-1-Absätze (geleaste Wirtschaftsgüter, Leistungssysteme, gemeinsame Tätigkeiten) haben Vorrang. Die Scope-1/2-Aufschlüsselung nach Absatz 30(c) muss den gewählten Berichtsgrenzenansatz widerspiegeln.
Originaltext In Kapitel 5 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen ist die zu verwendende Berichtsgrenze festgelegt, die der finanziellen Kontrolle gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004) entspricht. Alternativ kann das Unternehmen den gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004) festgelegten Eigenkapitalansatz oder Ansatz der operativen Kontrolle verwenden. Die Bestimmungen der Absätze 71 (Geleaste Wirtschaftsgüter), 72 (Leistungssysteme) und AR 36 für Absatz 61 (gemeinsame Tätigkeiten) des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieses Standards. Die in Absatz 30 Buchstabe c genannte Aufschlüsselung hat den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf die Berichtsgrenze widerzuspiegeln.
THG-Protokoll (2004) beachten (alternativ EU-Empfehlung 2021/2279 oder ISO 14064-1:2018), Emissionen der 7 Treibhausgase angeben, aktuelle IPCC-GWP-Werte (100-Jahres-Horizont) nutzen, Entnahmen/Zertifikate ausschließen, biogene CO2-Emissionen nicht in Scope 1-3 einrechnen (andere Treibhausgase aus Biomasse wie CH4/N2O jedoch schon).
Originaltext Bei der Zusammenstellung der Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor: (a) Es beachtet den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004). Das Unternehmen kann die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die Norm EN ISO 14064-1:2018 berücksichtigen. In allen Fällen haben die Anforderungen der ESRS Vorrang vor den oben genannten Standards für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (z. B. in Bezug auf die Berichterstattungsgrenzen); (b) es gibt die Emissionen von CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW, SF6 und NF3 an. Zusätzliche Treibhausgase können berücksichtigt werden, wenn sie als erheblich eingeschätzt werden; (c) es verwendet die aktuellsten vom Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) veröffentlichten Werte für das Erderwärmungspotenzial (global warming potential, GWP) auf der Grundlage eines Zeithorizonts von 100 Jahren zur Berechnung der CO2-Äquivalente für Emissionen von Nicht-CO2-Gasen. Sind Emissionsfaktoren, die auf älteren GWP-Werten basieren, am besten geeignet oder verfügbar, kann das Unternehmen diese verwenden und gemäß Absatz 49 des ESRS 2 GDR-M erläutern, auf welchen GWP-Werten das Treibhausgasinventar beruht; (d) es schließt jegliche Entnahme, alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO2-Zertifikate oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Treibhausgasemissionen aus; und (e) es berücksichtigt keine biogenen CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in den Kategorien Scope 1, 2 und 3. Das Unternehmen berücksichtigt die Emissionen anderer Treibhausgase als CO2, wie CH4 und N2O, bei den jeweiligen Kategorien.
Für EU-EHS-Tätigkeiten nach EU-EHS-Methode berichten; diese Methode kann auch für nicht vom EU-EHS erfasste Tätigkeiten/Regionen angewandt werden, sofern rechtlich zulässig und relevant.
Originaltext Für Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS) fallen, erstattet das Unternehmen Bericht über Scope-1-Emissionen nach der EU-EHS-Methode. Die EU-EHS-Methode kann auch auf Tätigkeiten in geografischen Gebieten und Sektoren angewandt werden, die nicht unter das EU-EHS fallen, sofern die Methode den nationalen rechtlichen Zuständigkeitsvorschriften entspricht und für das Unternehmen relevant ist.
EU-EHS-Anteil = THG-Emissionen (t CO2e) aus EU-EHS-pflichtigen Quellen ÷ Scope-1-THG-Emissionen (t CO2e); Anrechnungszeitraum muss übereinstimmen.
Originaltext Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 Buchstabe a erforderlichen Informationen über den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem EU-EHS geht das Unternehmen wie folgt vor: (a) Es berücksichtigt Treibhausgasemissionen aus seinen Emissionsquellen, die dem EU-EHS unterliegen; (b) es stellt sicher, dass der Anrechnungszeitraum für Scope-1-THG-Bruttoemissionen dem Anrechnungszeitraum für die unter das EHS fallenden Emissionen entspricht; und (c) es berechnet den Anteil als Verhältnis der THG-Emissionen aus EU-EHS-pflichtigen Quellen zu den gesamten Scope-1-Treibhausgasemissionen (jeweils in Tonnen CO2e).
THG-Protokoll Scope-2-Leitlinien (2015) beachten, insbesondere Scope-2-Qualitätskriterien für vertragliche Instrumente; Angaben zu vertraglichen Instrumenten gemäß GDR-M für Verständnis der marktbezogenen Emissionen.
Originaltext Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 erforderlichen Informationen über Scope-2-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor: (a) Es berücksichtigt die Leitlinien des THG-Protokolls für Scope-2-Treibhausgasemissionen (Fassung von 2015), insbesondere die Scope-2-Qualitätskriterien in Kapitel 7.1 in Bezug auf vertragliche Instrumente; kann auch Empfehlung (EU) 2021/2279, Empfehlung (EU) 2024/2395 oder ISO 14064-1:2018 berücksichtigen; und (b) es gibt gemäß dem ESRS 2 GDR-M Informationen über etwaige vertragliche Instrumente an, die erforderlich sind, um den Nutzern ein Verständnis der marktbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen zu vermitteln.
THG-Protokoll-Standard für Wertschöpfungskette (Scope 3, 2011) beachten; alle 15 Scope-3-Kategorien prüfen; signifikante Kategorien nach Größenordnung/weiteren Kriterien priorisieren; Inputs/Annahmen nach Datenqualität priorisieren; signifikante Kategorien jährlich, gesamtes Inventar mind. alle drei Jahre aktualisieren; PCAF-Standard für Finanzinstitute; Cloud-Computing/Rechenzentren als Teil Kategorie 1 angeben.
Originaltext Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 erforderlichen Informationen über Scope-3-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor: (a) Es beachtet den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung 2011). Das Unternehmen kann auch die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die relevanten Anforderungen für die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064-1:2018 berücksichtigen; (b) es überprüft unter Verwendung relevanter Schätzungen seine gesamten Scope-3-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der 15 Scope-3-Kategorien, die im Unternehmensstandard des THG-Protokolls und im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011) beschrieben werden. Alternativ kann das Unternehmen seine indirekten Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der in Abschnitt 5.2.4 der Norm EN ISO 14064-1:2018 genannten Kategorien überprüfen (außer bei indirekten Treibhausgasemissionen aus importierter Energie); (c) es ermittelt und übermittelt seine signifikanten Scope-3-Kategorien auf der Grundlage der Größenordnung ihrer geschätzten Treibhausgasemissionen und anderer Kriterien gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011, S. 61 und 65–68) oder gemäß Anhang H.3.2 der Norm EN ISO 14064-1:2018, z. B. Finanzausgaben, Einfluss, zugehörige Übergangsrisiken und Chancen oder Standpunkte der Interessenträger; (d) es priorisiert seine Inputs und Annahmen auf der Grundlage der Merkmale der Daten (z. B. Daten aus bestimmten Tätigkeiten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens; aktuelle Daten, die das Hoheitsgebiet der vor- und nachgelagerten Tätigkeiten der Wertschöpfungskette und ihre Treibhausgasemissionen sowie die für diese Tätigkeiten verwendete Technologie wahrheitsgetreu wiedergeben, und Daten, die überprüft wurden); (e) es aktualisiert jährlich die Scope-3-Treibhausgasemissionen in jeder signifikanten Kategorie auf der Grundlage aktueller Tätigkeitsdaten, es aktualisiert mindestens alle drei Jahre oder bei Auftreten eines signifikanten Ereignisses oder einer erheblichen Änderung der Umstände das gesamte Scope-3-Treibhausgasinventar; (f) es berücksichtigt den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard für Treibhausgase für die Finanzbranche der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF), insbesondere Teil A „Financed Emissions“ (PCAF (2022): „The Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions“, Zweite Ausgabe), wenn es sich um ein Finanzinstitut handelt; und (g) es gibt, sofern relevant, die Treibhausgasemissionen aus erworbenen Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten als Teil der übergeordneten Scope-3-Kategorie 1 „vorgelagerte erworbene Waren und Dienstleistungen“ an.
Aufschlüsselung gemäß ESRS 1 Kapitel 3.3.2, z.B. nach Ländern, Betriebssegmenten, Wirtschaftstätigkeiten, Tochterunternehmen, Treibhausgas oder Quellenart.
Originaltext Das Unternehmen muss seine Treibhausgasemissionen gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, Kapitel 3.3.2 aufschlüsseln. Beispielsweise kann es seine Treibhausgasemissionen nach Ländern, Betriebssegmenten, Wirtschaftstätigkeiten, Tochterunternehmen, Treibhausgas (CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW, SF6, NF3 und andere vom Unternehmen berücksichtigte Treibhausgase) oder Arten der Quellen (stationäre Verbrennung, mobile Verbrennung, Prozessemissionen und flüchtige Emissionen) aufschlüsseln.
Emissionen können tabellarisch dargestellt werden (Scope 1, Scope 2 standort-/marktbezogen, Scope 3 nach 15 Kategorien plus Cloud-Unterkategorie, biogene Scope-1-Emissionen) mit Vergleich zum Vorjahr/Basisjahr und prozentualer Veränderung.
Originaltext Das Unternehmen kann seine Treibhausgasemissionen gemäß der nachstehenden Tabelle darstellen und die Zeilen entsprechend seinen Angaben gemäß Absatz 30 füllen. Ein Vergleich der Emissionen des Unternehmens im Zeitverlauf kann durchgeführt werden, indem die Emissionen des laufenden Jahres mit einem aussagekräftigen Vergleichswert, z. B. dem Basisjahr für das THG-Emissionsreduktionsziel, verglichen werden, wobei die prozentuale Veränderung (Verringerung/Erhöhung) in der entsprechenden Spalte angegeben wird.
Darstellungstabelle THG-Emissionen (Vergleichsjahr vs. laufendes Jahr, % Veränderung)
| Vergleichsjahr | Emissionen laufendes Jahr | % Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Scope-1-THG-Emissionen | |||
| Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (tCO2eq) | |||
| Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) (%) | |||
| Scope-2-THG-Emissionen | |||
| Standortbezogene Brutto-Scope-2-THG-Emissionen (tCO2eq) | |||
| Marktbezogene Brutto-Scope-2-THG-Emissionen (tCO2eq) | |||
| Signifikante Scope-3-THG-Emissionen | |||
| Gesamte indirekte (Scope-3-) Brutto-THG-Emissionen (tCO2eq) | |||
| 1. Eingekaufte Güter und Dienstleistungen [Unterkategorie: Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste] | |||
| 2. Investitionsgüter | |||
| 3. Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | |||
| 4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb | |||
| 5. Im Betrieb erzeugter Abfall | |||
| 6. Geschäftsreisen | |||
| 7. Arbeitswegverkehr der Beschäftigten | |||
| 8. Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte | |||
| 9. Nachgelagerter Transport und Vertrieb | |||
| 10. Verarbeitung verkaufter Produkte | |||
| 11. Nutzung verkaufter Produkte | |||
| 12. Ende der Lebensdauer verkaufter Produkte | |||
| 13. Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte | |||
| 14. Franchises | |||
| 15. Investitionen | |||
| Direkte biogene Scope-1-Emissionen |