E1 · Klimawandel

E1-5 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 83

Angabe der wichtigsten Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung gemäß ESRS 2 GDR-A, inkl. Maßnahmen mit Dekarbonisierungshebel und der dadurch erreichten/erwarteten THG-Reduktion.

Datenpunkte (3)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Wichtigste Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen und Mittel Pflicht – – –
Klimaschutzmaßnahmen mit Dekarbonisierungshebel Pflicht – – –
Erreichte und erwartete THG-Reduktion durch Dekarbonisierungshebel Pflicht t CO2e – –

Volltext-Auszug

Originaltext 21. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die für deren Umsetzung zugewiesenen Mittel gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-P anzugeben. 22. Zusätzlich zum ESRS 2 GDR-A hat das Unternehmen bei der Angabe der laufenden und geplanten Maßnahmen Folgendes anzugeben: (a) seine wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, bei denen ein Dekarbonisierungshebel zum Einsatz kommt, und (b) die erreichte und erwartete Verringerung der THG-Emissionen durch den Dekarbonisierungshebel.

Querverweise

ESRS 2 GDR-A