E1 · Klimawandel
E1-5 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 83
Angabe der wichtigsten Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung gemäß ESRS 2 GDR-A, inkl. Maßnahmen mit Dekarbonisierungshebel und der dadurch erreichten/erwarteten THG-Reduktion.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Wichtigste Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen und Mittel | Pflicht | – | – | – |
| Klimaschutzmaßnahmen mit Dekarbonisierungshebel | Pflicht | – | – | – |
| Erreichte und erwartete THG-Reduktion durch Dekarbonisierungshebel | Pflicht | t CO2e | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 21. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die für deren Umsetzung zugewiesenen Mittel gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-P anzugeben. 22. Zusätzlich zum ESRS 2 GDR-A hat das Unternehmen bei der Angabe der laufenden und geplanten Maßnahmen Folgendes anzugeben: (a) seine wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, bei denen ein Dekarbonisierungshebel zum Einsatz kommt, und (b) die erreichte und erwartete Verringerung der THG-Emissionen durch den Dekarbonisierungshebel.