ESRS 2 · Allgemeine Angaben

SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 51

Beschreibt das Stakeholder-Engagement des Unternehmens, die wichtigsten Interessenträger, deren Interessen und Standpunkte sowie wie diese in Strategie und Geschäftsmodell einfließen und den Leitungsorganen zur Kenntnis gebracht werden.

Datenpunkte (3)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Zusammenfassende Beschreibung der Einbeziehung der Interessenträger und wichtigsten Interessenträger Pflicht – – –
Verständnis der Interessen/Standpunkte wichtiger Interessenträger im Verhältnis zu Strategie/Geschäftsmodell Pflicht – – –
Information der Verwaltungs-/Leitungs-/Aufsichtsorgane über Standpunkte/Interessen wichtiger Interessenträger Pflicht – – –

Volltext-Auszug

Originaltext 22. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben: (a) eine zusammenfassende Beschreibung der Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich Informationen über die wichtigsten Interessenträger, mit denen es in einen Dialog eingetreten ist, unter Bezugnahme auf die typischen Kategorien betroffener Interessenträger gemäß ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, AR 23, (b) inwieweit das Unternehmen die Interessen und Standpunkte seiner wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell nachvollziehen kann und (c) wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der wichtigsten betroffenen Interessenträger (einschließlich Arbeitnehmervertretern) in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert werden.

Querverweise

ESRS 1 Allgemeine Anforderungen