ESRS 2 · Allgemeine Angaben
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 51
Beschreibt das Stakeholder-Engagement des Unternehmens, die wichtigsten Interessenträger, deren Interessen und Standpunkte sowie wie diese in Strategie und Geschäftsmodell einfließen und den Leitungsorganen zur Kenntnis gebracht werden.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Zusammenfassende Beschreibung der Einbeziehung der Interessenträger und wichtigsten Interessenträger | Pflicht | – | – | – |
| Verständnis der Interessen/Standpunkte wichtiger Interessenträger im Verhältnis zu Strategie/Geschäftsmodell | Pflicht | – | – | – |
| Information der Verwaltungs-/Leitungs-/Aufsichtsorgane über Standpunkte/Interessen wichtiger Interessenträger | Pflicht | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 22. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben: (a) eine zusammenfassende Beschreibung der Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich Informationen über die wichtigsten Interessenträger, mit denen es in einen Dialog eingetreten ist, unter Bezugnahme auf die typischen Kategorien betroffener Interessenträger gemäß ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, AR 23, (b) inwieweit das Unternehmen die Interessen und Standpunkte seiner wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell nachvollziehen kann und (c) wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der wichtigsten betroffenen Interessenträger (einschließlich Arbeitnehmervertretern) in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert werden.