ESRS 2 · Allgemeine Angaben
GOV-4 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 49
Beschreibt Umfang, Hauptmerkmale und Bestandteile der Risikomanagement- und internen Kontrollverfahren und -systeme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Umfang und Hauptmerkmale des Risikomanagements/interner Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung | Pflicht | – | – | AR10 |
Volltext-Auszug
Originaltext 18. Das Unternehmen hat den Umfang, die Hauptmerkmale und die Bestandteile seiner Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzugeben.
Application Requirements (1)
AR10
Relevante Aspekte des Risikomanagements
bezieht sich auf Absatz 18 · S. 49
Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie Genauigkeit der Schätzergebnisse sind als relevante Aspekte zu berücksichtigen.
Originaltext Das Unternehmen hat auf die Vollständigkeit und Integrität der Daten und die Genauigkeit der Schätzergebnisse als Aspekte zu achten, die im Zusammenhang mit dem Risikomanagement im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens relevant sind.