ESRS 2 · Allgemeine Angaben
GOV-3 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 49
Verlangt eine Erläuterung, an welcher Stelle in der Nachhaltigkeitserklärung die wichtigsten Schritte des Sorgfaltspflichtverfahrens (gemäß ESRS 1 Kapitel 4) abgebildet werden, typischerweise in Form einer Verweistabelle.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Verweis auf die Fundstellen der Sorgfaltspflicht-Schritte in der Nachhaltigkeitserklärung | Pflicht | – | – | AR9 |
Volltext-Auszug
Originaltext 16. Das Unternehmen hat zu erläutern, wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in seiner Nachhaltigkeitserklärung Berücksichtigung findet.
Application Requirements (1)
AR9
Darstellung als Tabelle
bezieht sich auf Absatz 16 · S. 49
Die Information kann in Form einer Tabelle vorgelegt werden, die die wichtigsten Sorgfaltspflicht-Schritte mit den einschlägigen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung abgleicht.
Originaltext Das Unternehmen kann die nach Absatz 16 erforderlichen Informationen in Form einer Tabelle vorlegen, in der die wichtigsten Schritte seines Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht mit den einschlägigen Angaben in seiner Nachhaltigkeitserklärung abgeglichen werden.