ESRS 2 · Allgemeine Angaben

GOV-2 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 48

Sofern Anreizsysteme für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane an Nachhaltigkeitsthemen gekoppelt sind, sind deren Hauptmerkmale, die zugrunde gelegten Ziele/Kennzahlen und der Anteil der davon abhängigen variablen Vergütung offenzulegen.

Datenpunkte (3)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme Pflicht – – –
Zugrunde gelegte Ziele oder Kennzahlen Pflicht – – –
Anteil variabler Vergütung abhängig von Nachhaltigkeitszielen/-kennzahlen Pflicht % – –

Volltext-Auszug

Originaltext 14. Sofern das Unternehmen über mit Nachhaltigkeitsthemen verbundene Anreizsysteme für die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügt, hat es anzugeben, inwiefern die Vergütung der Mitglieder an Nachhaltigkeitsthemen geknüpft ist, einschließlich (a) einer Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme, (b) der Ziele oder Kennzahlen, die zugrunde gelegt werden, wenn die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele oder Kennzahlen bewertet wird, und (c) des Anteils der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Kennzahlen abhängt.