ESRS 2 · Allgemeine Angaben
GOV-2 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 48
Sofern Anreizsysteme für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane an Nachhaltigkeitsthemen gekoppelt sind, sind deren Hauptmerkmale, die zugrunde gelegten Ziele/Kennzahlen und der Anteil der davon abhängigen variablen Vergütung offenzulegen.
Datenpunkte (3)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme | Pflicht | – | – | – |
| Zugrunde gelegte Ziele oder Kennzahlen | Pflicht | – | – | – |
| Anteil variabler Vergütung abhängig von Nachhaltigkeitszielen/-kennzahlen | Pflicht | % | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 14. Sofern das Unternehmen über mit Nachhaltigkeitsthemen verbundene Anreizsysteme für die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügt, hat es anzugeben, inwiefern die Vergütung der Mitglieder an Nachhaltigkeitsthemen geknüpft ist, einschließlich (a) einer Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme, (b) der Ziele oder Kennzahlen, die zugrunde gelegt werden, wenn die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele oder Kennzahlen bewertet wird, und (c) des Anteils der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Kennzahlen abhängt.