ESRS 2 · Allgemeine Angaben

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 47

Verlangt Angaben zur Zusammensetzung, Expertise und den Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane bei der Überwachung und Steuerung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zur Zielsetzung und Berücksichtigung in Strategie und Risikomanagement.

Datenpunkte (7)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Prozentsatz unabhängiger Gremienmitglieder Pflicht % – –
Vertretung von Arbeitnehmern/anderen Arbeitskräften im Organ Pflicht – – –
Geschlechterverteilung und andere Diversitätsaspekte Pflicht % – AR6
Fachwissen/Fähigkeiten der Organe zu wesentlichen IROs Pflicht – – AR5 AR7
Namen und Zuständigkeiten der verantwortlichen Personen/Ausschüsse Pflicht – – AR5 AR8
Steuerung/Überwachung der Zielsetzung und Fortschrittskontrolle Pflicht – – AR5
Berücksichtigung wesentlicher IROs bei Strategie, Großtransaktionen und Risikomanagement Pflicht – – AR5

Volltext-Auszug

Originaltext 12. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben: (a) in Bezug auf die Zusammensetzung seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane den Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder, die Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften (sofern vorhanden), und den prozentualen Anteil nach Geschlecht und anderen Aspekten der Vielfalt, die das Unternehmen berücksichtigt, (b) das Fachwissen und die Fähigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Hinblick auf die Überwachung und das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Art und Weise, wie sie feststellen, ob geeignete Fähigkeiten und Fachwissen vorhanden sind oder entwickelt werden, um Strategien und andere Maßnahmen zum Umfang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu steuern oder zu überwachen, (c) die Namen und die Zuständigkeiten der Personen, des Ausschusses des Leitungsorgans oder eines ähnlichen Gremiums innerhalb der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für das Management oder die Überwachung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind, mit Angabe etwaiger Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane direkt befassen, ohne wesentliche Entscheidungen an andere Gremien oder die Geschäftsleitung zu delegieren, (d) Angaben dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele steuern und überwachen, und (e) wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Steuerung oder Überwachung der Strategie des Unternehmens, seiner Entscheidungen über wichtige Transaktionen und seines Risikomanagementverfahrens und entsprechenden Konzepten berücksichtigen, einschließlich der Frage, ob das Gremium/die Gremien oder die Person(en) Kompromisse im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt hat/haben.

Application Requirements (4)

AR5 Management wesentlicher IROs bezieht sich auf Absatz 12 · S. 48

Für Zwecke dieser Angabepflicht umfasst das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auch das eingerichtete Sorgfaltspflichtverfahren.

Originaltext Für die Zwecke dieser Angabepflicht umfasst das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen das eingerichtete Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
AR6 Geschlechtervielfalt des Gremiums bezieht sich auf Absatz 12 Buchstabe a · S. 48

Berechnung als durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern.

Originaltext Die Geschlechtervielfalt des Gremiums wird als durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern berechnet.
AR7 Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen bezieht sich auf Absatz 12 Buchstabe b · S. 48

Bezieht sich auf Fachwissen, über das die Organe unmittelbar verfügen oder zu dem sie Zugang haben.

Originaltext „Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen“ bezieht sich auf Fachwissen, über das die Organe unmittelbar verfügen oder zu dem sie Zugang haben.
AR8 Beschreibung der Zuständigkeiten bezieht sich auf Absatz 12 Buchstabe c · S. 48

Sollte einen Überblick darüber geben, wie Zuständigkeiten in Mandaten und weiteren Konzepten zum Ausdruck kommen.

Originaltext Die Beschreibung der Zuständigkeiten soll einen Überblick darüber geben, wie die Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die entsprechenden Themen in den Mandaten des Unternehmens, des Leitungsorgans und in anderen damit zusammenhängenden Konzepten zum Ausdruck kommen.