ESRS 1 · Allgemeine Anforderungen
Appendix A – Anlage A – Liste der Themen
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 38
Nicht bindende Übersichtstabelle aller Themen und Unterthemen, die von den Themenstandards (E1-E5, S1-S4, G1) abgedeckt werden, als Input für die Wesentlichkeitsanalyse. Dient als Referenz, welche Unterthemen ein Unternehmen zu prüfen hat und wo ggf. unternehmensspezifische Angaben nötig sind.
Datenpunkte (1)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Themen/Unterthemen-Matrix E1-E5, S1-S4, G1 | Optional | – | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und stellt unverbindliche Leitlinien für die Anwendung der in diesem Standard festgelegten Bestimmungen dar. Die folgende Tabelle enthält die Liste der Themen und Unterthemen, die von themenbezogenen Standards abgedeckt werden und in die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit einfließen. Das Unternehmen muss bei der Bestimmung der berichtspflichtigen Themen oder Unterthemen seine eigenen konkreten Umstände berücksichtigen. Falls erforderlich, hat das Unternehmen Themen oder Unterthemen zu berücksichtigen, die nicht von den ESRS abgedeckt werden, und unternehmensspezifische Angaben zu deren wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erstellen, wie in Absatz 11 beschrieben. Themen und Unterthemen: Klimawandel (ESRS E1): Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; Energie. Umweltverschmutzung (ESRS E2): Luftverschmutzung; Wasserverschmutzung; Bodenverschmutzung; Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe; Mikroplastik. Wasser (ESRS E3): Wassernutzung, einschließlich Entnahme, Verbrauch, Ableitung und Speicherung. Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4): Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen (einschließlich Veränderungen der Land- und Meereslebensräume, invasive Arten); Zustand der Arten; Ausdehnung und Zustand der Land- und Meeresökosysteme; Ökosystemdienstleistungen. Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung (ESRS E5): Ressourcenzuflüsse; Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen; Ressourcenabflüsse (Abfälle). Arbeitskräfte des Unternehmens und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S1/S2) (*): Arbeitsbedingungen (einschließlich angemessener Entlohnung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeitszeit, sicherer Beschäftigung) und soziale Absicherung; Sozialer Dialog und Tarifverhandlungen, Vereinigungsfreiheit, Rechte der Arbeitnehmer auf Information und Anhörung, auch durch Betriebsräte; Gesundheitsschutz und Sicherheit; Weiterbildung und Kompetenzentwicklung; Vielfalt und Gleichbehandlung (einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Nichtdiskriminierung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung); Sonstige arbeitsbezogene Menschenrechte (einschließlich Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Privatsphäre und angemessener Wohnraum, Wasser- und Sanitärversorgung (**)). Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3): Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften (einschließlich territorialer und sicherheitsbezogener Auswirkungen, angemessenen Wohnraums und angemessener Nahrungsmittel-, Wasser- und Sanitärversorgung); Bürgerliche und politische Rechte von Gemeinschaften (einschließlich Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger); Rechte indigener Völker (einschließlich freiwilliger und in Kenntnis der Sachlage erteilter vorheriger Zustimmung, Selbstbestimmung, kultureller Rechte). Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4): Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher oder Nutzer (einschließlich Privatsphäre, Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit); Persönliche Sicherheit von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Gesundheit und Sicherheit, Schutz von Kindern, Sicherheit der Person); Soziale Inklusion von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, verantwortungsvoller Vermarktungspraktiken, Nichtdiskriminierung). Unternehmensführung (ESRS G1): Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung, des Schutzes von Hinweisgebern und des Tierwohls; Politische Einflussnahme, einschließlich Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). (*) Hinweis für ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Der Detaillierungsgrad der Bewertung der Wesentlichkeit für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Vergleich zu der Bewertung für die Arbeitskräfte des Unternehmens hängt von der Art und Qualität der verfügbaren Daten ab. Dies kann zu einer unterschiedlichen Tiefe und Granularität der Analyse führen – insbesondere für Auswirkungen und Risiken in der vor-/nachgelagerten Wertschöpfungskette. Demnach entsprechen sich zwar die Unterthemen des ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens und des ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, doch die Art und Weise, wie das Unternehmen negative Auswirkungen und Risiken berücksichtigt und bewertet, kann sich unterscheiden. (**) „Wasser- und Sanitärversorgung“ betrifft ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Querverweise
ESRS E1, ESRS E2, ESRS E3, ESRS E4, ESRS E5, ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3, ESRS S4, ESRS G1