ESRS 1 · Allgemeine Anforderungen
4 – Sorgfaltspflicht
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 19
Verknüpft die ESRS-Berichterstattung mit dem Sorgfaltspflichtprozess nach der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760): Die Sorgfaltspflicht dient der Identifikation, Vermeidung, Minderung, Beendigung und Wiedergutmachung negativer Auswirkungen und ist ein zentraler Input für die Wesentlichkeitsanalyse. Die ESRS selbst begründen keine eigenen Verhaltenspflichten.
Volltext-Auszug
Originaltext 56. Die Sorgfaltspflicht ist das Verfahren, mit dem das Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit ermittelt, verhindert, mindert, beendet, minimiert und behebt. In der Richtlinie (EU) 2024/1760 (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, CSDDD) sind Sorgfaltspflichten für Unternehmen festgelegt, die unter ihre Bestimmungen fallen. Die internationalen Instrumente der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bieten relevante Orientierungshilfen für das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Die Sorgfaltspflicht ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem auf Veränderungen der Strategie, des Geschäftsmodells, der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen sowie der betrieblichen Gegebenheiten und Verfahren des Unternehmens, einschließlich Design, Einkauf, Verkauf und Vertrieb, reagiert wird und der solche Veränderungen auslösen kann. 57. Die ESRS enthalten keine Verhaltensregeln in Bezug auf die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit; sie erweitern oder ändern auch nicht die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht. Die Bestimmungen der ESRS lassen die Bestimmungen der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, unberührt. 58. Die Ergebnisse des Verfahrens des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit fließen in die Bewertung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen ein. 59. Einer der Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist die Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, auch durch Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Schritte zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht fließen in die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen für die Zwecke der Berichterstattung ein (siehe Kapitel 3.2.1). Die Ermittlung wesentlicher negativer Auswirkungen hilft auch bei der Ermittlung wesentlicher Risiken und Chancen in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die häufig ein Ergebnis solcher Auswirkungen sind. Wenn das Unternehmen nicht alle Auswirkungen gleichzeitig angehen kann, ist im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine Priorisierung der Maßnahmen auf der Grundlage des Schweregrads und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen möglich.
Querverweise
Richtlinie (EU) 2024/1760