E5-4 – Ressourcenzuflüsse
Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 119
Angabe der wichtigsten verwendeten Materialien (inkl. kritischer/strategischer Rohstoffe), deren Gesamtgewicht und Aufschlüsselung sowie des Anteils verwendeter Sekundärressourcen.
Datenpunkte (4)
| Name | Pflicht | Einheit | Phase-in Phase-in bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Einführung: Das Unternehmen muss diesen Datenpunkt bzw. diese Angabe nicht sofort ab dem ersten Anwendungsjahr offenlegen, sondern erst ab einem späteren, hier angegebenen Geschäftsjahr bzw. nach Ablauf einer Übergangsfrist. | AR |
|---|---|---|---|---|
| Wichtigste Materialien mit Beschreibung und kritischen/strategischen Rohstoffen | Pflicht | – | – | AR1 AR2 |
| Gesamtgewicht aller wichtigsten Materialien | Pflicht | Gewicht | – | – |
| Aufschlüsselung jedes wichtigsten Materials (Gewicht oder % des Gesamtgewichts) | Pflicht | Gewicht/% | – | – |
| Verwendete Sekundärressourcen (Gewicht oder % des Gesamtgewichts) | Pflicht | Gewicht/% | – | – |
Volltext-Auszug
Originaltext 12. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Ressourcenzuflüsse des Unternehmens zu vermitteln. Dazu gehören Informationen über die Arten und die Kreislauffähigkeit der Ressourcen, die in das Unternehmen eingebracht werden. 13. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben: (a) die verwendeten wichtigsten Materialien mit jeweils einer kurzen Beschreibung und Angabe etwaiger darin enthaltener kritischer Rohstoffe und strategischer Rohstoffe, (b) das Gesamtgewicht aller wichtigsten Materialien, (c) eine Aufschlüsselung jedes wichtigsten Materials, ausgedrückt als Gewicht oder als Prozentsatz des Gesamtgewichts aller wichtigsten Materialien, und (d) die verwendeten Sekundärressourcen, ausgedrückt als Gewicht oder als Prozentsatz des Gesamtgewichts der wichtigsten Materialien.
Application Requirements (2)
Kurze Beschreibung jedes wichtigsten Materials mit Rolle/Relevanz für die Geschäftstätigkeit vorlegen; falls relevant für das Verständnis der Auswirkungen, Risiken oder Chancen, zwischen technischem und biologischem Material unterscheiden.
Originaltext Bei der Meldung der nach Absatz 13 Buchstabe a erforderlichen Informationen: (a) hat das Unternehmen eine kurze Beschreibung jedes wichtigsten Materials vorzulegen, aus der dessen Rolle und Relevanz im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorgeht; (b) ist die Unterscheidung zwischen technischem Material und biologischem Material relevant, um die Auswirkungen, Risiken oder Chancen des Unternehmens zu verstehen, so muss sich diese Unterscheidung in der Beschreibung seiner wichtigsten Materialien abbilden.
Kritische und strategische Rohstoffe gemäß Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2024/1252 können zu den wichtigsten Materialien zählen; ist dies der Fall, ist es anzugeben (Beispiel: eine Batterie als wichtigstes Material, die Lithium als kritischen/strategischen Rohstoff enthält).
Originaltext Kritische Rohstoffe und strategische Rohstoffe gemäß den Anhängen I und II der Verordnung zu kritischen Rohstoffen (Verordnung (EU) 2024/1252) können zu den wichtigsten Materialien des Unternehmens gehören. In diesem Fall hat das Unternehmen dies anzugeben. So kann ein Unternehmen beispielsweise eine Batterie als wichtigstes Material für seine Tätigkeiten ermitteln und angeben, dass sie Lithium enthält, das als kritischer und strategischer Rohstoff eingestuft ist.
Querverweise
Verordnung (EU) 2024/1252 (Verordnung zu kritischen Rohstoffen)