E1 · Klimawandel

E1-10 – Interne CO2-Bepreisung

Quelle: csrd-delegated-act-2026-5010-annex_de.pdf, Seite 96

Erläuterung, ob und wie interne CO2-Bepreisung bei Entscheidungen (Investitionen, Verrechnungspreise, Szenarioanalysen) angewandt wird, sowie Angabe des durchschnittlichen CO2-Preises pro Tonne je internem Bepreisungssystem.

Datenpunkte (2)

NamePflichtEinheitPhase-in AR
Verwendung interner CO2-Bepreisungssysteme bei Entscheidungen Pflicht – – –
Durchschnittlicher CO2-Preis pro Tonne je internem Bepreisungssystem Pflicht EUR/t CO2e – –

Volltext-Auszug

Originaltext 36. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, welche Rolle die interne CO2-Bepreisung bei der strategischen und operativen Entscheidungsfindung des Unternehmens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen spielt. 37. Das Unternehmen hat Informationen über die Verwendung interner CO2-Bepreisungssysteme anzugeben, und zwar: (a) eine Erläuterung, ob und wie das Unternehmen bei seiner Entscheidungsfindung die CO2-Bepreisung anwendet (z. B. bei Investitionsentscheidungen, bei der Gestaltung der Verrechnungspreise und bei Szenarioanalysen) und die Kohärenz der verwendeten Preise mit den im Abschluss für Überprüfungen auf Wertminderung verwendeten Preisen gewährleistet; und (b) den durchschnittlichen CO2-Preis pro Tonne Treibhausgasemissionen für jedes interne Bepreisungssystem.